Die neue AfP Richtlinie steht
Eine AfP Antragstellung ist ab sofort beim Landwirtschaftsamt möglich. Mehr zu den Förderkonditionen und Bedingungen erhalten Sie bei uns, beim Landwirtschaftsamt oder hier.
Eine AfP Antragstellung ist ab sofort beim Landwirtschaftsamt möglich. Mehr zu den Förderkonditionen und Bedingungen erhalten Sie bei uns, beim Landwirtschaftsamt oder hier.
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben der Landesjagdverband, der
Landesbauernverband in Baden-Württemberg, der Badische
Landwirtschaftliche Hauptverband, der Grundbesitzerverband, der Verband
der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer und die Forstkammer den
vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorgestellten
Arbeitsentwurf des „Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes für
Baden-Württemberg“ abgelehnt.
Landesweit sind Landwirte wie Jäger äußerst verärgert über den Ablauf und die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens.
Der Kreisbauernverband Reutlingen hat in einem Schreiben an die Landtagsabgeordneten der SPD und der Grünen in einem Schreiben mit Nachdruck verdeutlicht, dass die Regelungen zum Wildschadensersatz bei Mais, wonach der geschädigte Landwirt 20 Prozent des Schadens selbst tragen soll, nicht akzeptiert werden. Juristen halten diese Regelung für verfassungswidrig.
Das Umweltministerium hat sich inzwischen auf unsere Mitmachaktion zur Gewässerrandstreifen-Problematik gemeldet.
Nachstehende Antwort wurde am vergangenen Freitag an die Teilnehmer der LBV-Mitmachaktion versendet.
Falls ein Gewässer nicht im Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen
Gewässernetz (AWGN) geführt ist, sind die Grundstücke an diesem Gewässer
vom Verbot chemischen Pflanzenschutzes und Düngung nicht betroffen. Das
erklärt das Umweltministerium in seiner Antwort an die Teilnehmer der
Mitmachaktion. Sollte ein wasserwirtschaftlich bedeutendes Gewässer im
AWGN nicht aufgeführt sein, ist es laut Ministerium Aufgabe der
Wasserbehörde, den betroffenen Landwirten eine andere Einstufung
mitzuteilen.
Einblick in das AWGN erhalten Sie über die
Homepage der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Baden-Württemberg (LUBW) auf www.lubw.baden-wuerttemberg.de bzw. http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml, Sie müssen dann die Informationen zu den Gewässern über die sogenannten „Themen“, in die Karte einblenden.
Der Nachwuchs ist unsere Zukunft: Mit der Auszeichnung des „Ausbildungsbetrieb des Jahres“ möchte der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) das große Ausbildungsengagement in der baden-württembergischen Landwirtschaft würdigen. Der LBV schreibt erstmals anlässlich des Landwirtschaftlichen Hauptfestes (LWH) den Ausbildungsbetrieb des Jahres aus. Teilnehmen können alle Ausbildungsbetriebe. Einsendeschluss ist der 12. Mai 2014.
Rund 700 junge Menschen befinden sich derzeit in der Ausbildung zum
Beruf Landwirt. Ermöglicht wird diese erfolgreiche
Nachwuchskräftesicherung durch das hohe Ausbildungsengagement der rund
420 aktiven Ausbildungsbetriebe im Beruf Landwirt/in in Zusammenarbeit
mit den Lehrkräften der Beruflichen Schulen. Sie investieren viel Zeit,
Kraft und Herzblut in die Entwicklung der jungen Menschen.
Stellvertretend für die vielen erfolgreichen Ausbildungsbetriebe wird
erstmals im Rahmen des Landwirtschaftlichen Hauptfest
öffentlichkeitswirksam ein Ausbildungsbetrieb prämiert. Der LBV möchte
die besondere Qualität und das Engagement in der Berufsausbildung
würdigen. Betriebe können durch die Kreisbauernverbände vorgeschlagen
werden oder sich selbst bewerben. Durch einen kurzen Bewerbungsbogen
werden die Ausbildungsaktivitäten erfragt. Die Auswahl trifft eine Juri
des LBV.
Dabei gibt es verschiedene Bewertungskriterien – unter anderem:
Den vollständigen Fragebogen bzw. Bewerbungsbogen erhalten Sie bei uns.
Ansosnten können Sie sich bei Rückfragen auch gerne an Kathrin Walter, LBV-Referat Bildung Tel: 0711/2140-150 wenden.
Unterstützung und Bewerbung der LBV-Mitmachaktion „Gewässerrandstreifen: Willkürlichen Vollzug stoppen!“ ab Aschermittwoch, den 5. März 2014
Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) startet am Aschermitt-woch, den 5. März 2014 auf www.meine-bauernfamilie.de die Mitmachaktion „Ge-wässerrandstreifen: Willkürlichen Vollzug stoppen!“.
Wir bitten Sie, die LBV-Aktion zu unterstützen. Jeder kann mitmachen und mit wenigen Klicks auf der Online-Plattform www.meine-bauernfamilie.de eine vorgefertigte E-Mail an Umweltminister Untersteller und Landwirtschaftsminister Bonde sowie die SPD- und Grünen-Mitglieder des Landtags-Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verschicken. Jede E-Mail zählt, um auf die unzumutbare Situation der Landwirte vor Ort hinzuweisen.
Um was geht es:
Hintergrund
ist, dass in Baden-Württemberg seit dem 1. Januar 2014 im Abstand von
fünf Metern zu Gewässern der Einsatz von Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln verboten ist. Diese unsinnige Regelung wird von
Landkreis zu Landkreis unterschiedlich und willkürlich umgesetzt. Viele
Betroffene weisen auf Unklarheiten in zahlreichen Fällen hin. Das
Umweltministerium ist jedoch nicht in der Lage, die Landwirte darüber zu
informieren, welche konkreten Gewässerabschnitte betroffen sind. Die
Verunsicherung der Bauern vor Ort und die Sorge vor unberechtigten
Sanktionen ist groß.
In dieser Situation gibt es nur eine
Möglichkeit: Das Umweltministerium muss die sofortige Aussetzung des
Vollzugs dieser Vorschrift anordnen. Unterstützen Sie dieses Anliegen
mit Ihrer E-Mail über das Mitmachportal www.meine-bauernfamilie.de.
Mittwoch,
den 5. März 2014 fällt der Startschuss der Aktion. Alle Interessierten
und Betroffenen können auch über www.lbv-bw.de und www.bwagrar.de
teilnehmen.
Der LBV-Vorstand fordert die sofortige Aussetzung des Vollzugs bei der Umsetzung der Gewässerrandstreifen. Ungenaue Kartierungen dürften nicht als Entscheidungsgrundlage verwendet werden.
Der Vorstand des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) hat am 26. Februar 2014 in seiner Zusammenkunft an der Bauernschule in Bad Waldsee eine Resolution zur Umsetzung der Gewässerrandstreifen nach § 29 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg beschlossen.
Bauernverband fordert sofortige Aussetzung des Vollzugs
Der LBV-Vorstand fordert die sofortige Aussetzung des Vollzugs, um zunächst die konkrete Betroffenheit eindeutig zu klären. Ungenaue Kartierungen dürften nicht ungeprüft als Entscheidungsgrundlage der Behörden verwendet werden.
Die LBV-Resolution im Wortlaut
Die Resolution des LBV-Vorstands zur 126. Vorstandssitzung am 25. und 26. Februar 2014 in Bad Waldsee im Wortlaut:
„Wassergesetz für Baden-Württemberg
Hier: Umsetzung der Gewässerrandstreifen nach § 29
Seit dem 1. Januar 2014 ist in einem Bereich von 5 m zu Gewässern der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten. Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) fordert Auskunft darüber, wie stark und vor allem in welchen Bereichen die landwirtschaftlichen Betriebe unmittelbar betroffen sind. Nach Angaben des Umweltministeriums gilt dieses Verbot auf 1600 ha landwirtschaftlicher Fläche.
Viele Bauern weisen auf Unklarheiten in zahlreichen Fällen hin. Das
Land ist jedoch nicht in der Lage, die Landwirte zeitnah darüber zu
informieren, welche konkreten Gewässerabschnitte betroffen sind. Dies
führt zu großer Verunsicherung vor Ort.
Schon heute ist der
Gewässerschutz bei der Ausbringung von Dünge- und Pflan-zenschutzmitteln
durch umfangreiche Anwendungsvorschriften gewährleistet.
In dieser Situation fordern wir eine sofortige Aussetzung des Vollzugs, um zunächst die konkrete Betroffenheit eindeutig zu klären. Ungenaue Kartierungen dürfen nicht ungeprüft als Entscheidungsgrundlage der Behörden verwendet werden.“
DBV: Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um moderne Landwirtschaft
Komplexe Zusammenhänge und Entwicklungen in der Landwirtschaft auf den Punkt bringen: Das ist der Kerngedanke des neuen „Faktencheck Landwirtschaft 2014“, den der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der Internationalen Grünen Woche 2014 herausgegeben hat. „Missverständnissen und Vorurteilen wollen wir entgegentreten, indem wir die Fakten für sich sprechen lassen und interessierten Menschen zugänglich machen“, erklärt DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.
Der Faktencheck beschäftigt sich unter anderem mit der Nutztierhaltung, den Agrarexporten, der Futtermittelversorgung und Futtermittelimporten sowie mit der Düngung und der Situation der Bienen.
Den Faktencheck können Sie HIER herunterladen.
Landwirte haben ab sofort auf der Internetseite des Deutschen Bauernverbandes (DBV) die Möglichkeit, ihre betriebsspezifischen Prämienzahlungen für die Jahre 2013 bis 2019 mit Hilfe eines Prämienschätzers zu ermitteln.
Unter www.bauernverband.de/praemienschaetzer müssen Betriebsleiter wenige Angaben zu ihrem Betrieb machen und erhalten anschließend ihre individuellen Prämienzahlungen in einer Tabelle und einer Grafik aufbereitet. Interessierte erfahren auf dieser Internetseite auch, wie die Prämien ermittelt werden. Berücksichtigt sind unter anderem die Übergangsregelungen für 2014, die Einführung der Greeningprämie und des Junglandwirtzuschlages ab 2015 sowie die Zusatzprämie für die ersten Hektare.
Quelle: DBV
Der Deutsche Bauernverband hat im Rahmen der Tierhaltungs-/Fleisch-Kampagne ein neues Magazin für Verbraucher herausgegeben. Das Magazin Meat informiert auf 40 Seiten über moderne Tierhaltung, Fleischwirtschaft und Fleischzubereitung.
Es wird rund um die Grüne Woche in den Zügen der Deutschen Bahn in der 1. und 2. Klasse ausgehängt. Auch an unserer Lichtmesstagung werden die Magazine ausliegen.
In diesem Jahr sind erstmals im Agrardieselantrag ggf. Angaben zur Biomasseverwertung zu machen. Im Kurzantrag handelt es sich dabei um die Punkte 1.4 und 1.5. im Langantrag um Punkt 3.5.
Zwischenzeitlich liegt uns die Information vor, dass es momentan
zwischen Finanzbehörde und Zollamtsbehörde zu Auslegungsschwierigkeiten
kommt, wie der Punkt mit den Biogasanlagen und der Lieferung von
Biomasse zu verstehen ist.
Aus diesem Grund lautet die Empfehlung im
Moment keine Agrardieselanträge gestellt werden, bei denen dieser Punkt
in irgendeiner Form unklar ist. Der Sachverhalt wird vermutlich bis
Anfang Februar geklärt.
Gerne sind wir Ihnen bei der Agrardieselantragsstellung behilflich und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.