Antragsunterlagen für die letzte Milchbörse

Ab Mitte August stehen die Antragsunterlagen für den kommenden 44. und letzten Quotenübertragungstermin am 2. November 2014 zur Verfügung.

Antragsunterlagen können auf der SMG-Hompage unter www.lbv-smg.de abgerufen, oder per Fax (0711/2140-244), per Email unter der Adresse milchboerse@lbv-smg.de, per Telefon (0711/2140-232) bzw. auf dem Postweg unter der Adresse Service und Marketing Gesellschaft Landesbauernverband Baden-Württemberg mbH (SMG), Bopserstr. 17, 70180 Stuttgart angefordert werden.

Einreichungsfrist ist der 1. Oktober 2014. Zu diesem Termin müssen die Unterlagen bei der SMG vorliegen.

Gläserne Produktion lockt Tausende nach Strohweiler

Tausende Besucher strömten am Sonntag zur „Gläsernen Produktion“ auf den Hof der Familie Werner. Das vielfältige Programm erlaubte es den Besuchern, die Arbeit der Landwirte sprichwörtlcih zu begreifen. An jeder Ecke des Hofes konnten die Besucher Bezüge zu den landwirtschaftlichen Erzeugnissen herstellen und zu denen, die sie produzieren. Beim Melkversuch am Gummieuter, beim Schleppergeschicklichkeitsfahren oder aber bei der Verköstigung mit regionalen Produkten, die unter den Händen der hiesigen Landwirte produziert und ausgegeben wurden. Die anschaulichen Hofführungen von Albert und Peter Werner, die Inspektion der technischen Ausstattungen oder der Blick in die neugierigen Augen der Kälber, die die eine oder andere Streicheleinheit sichtlich genossen, zeigten den Besuchern beeindruckend die moderne, tiergerechte Landwirtschaft von heute. Der Kreisbauernverband Reutlingen hat die Gläserne Produktion auch genutzt, um in einem gemeinsamen Stand mit dem Landfrauenverband die Arbeit des Verbandes und die vielfältigen Aufgaben der Landwirtschaft in zahlreichen Gesprächen und mit anschaulichem Material den Verbrauchern näher zu bringen. Alles in allem war auch diese Gläserne Produktion, die gemeinsam vom Kreisbauernverband und Kreislandwirtschaftsamt organisiert wird, ein voller Erfolg. Unserer besonderer Dank gilt den Landwirten, die in zahlreichen Gläsernen Prdouktion jedes Jahr bereit sind ihre Tore zu öffnen um mit einer hervorragenden Öffentlichkeitsarbeit die Landwirtschaft von heute zu zeigen.

Förderung von FFH-Mähwiesen

Die Pflichten zum Erhalt der FFH-Mähwiesen gelten sowohl für FFH-Mähwiesen innerhalb als auch außerhalb der ausgewiesenen FFH-Gebiete. Auf Nachfrage und Forderung des Bauernverbandes hat das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) bestätigt, dass daher FFH-Mähwiesen unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb eines FFH-Gebietes liegen, gefördert werden sollen, was bisher nicht der Fall war.

Bislang erfolgte die Förderung der FFH-Mähwiesen grundsätzlich über das MEKA. Nur in Ausnahmefällen kam eine Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie in Frage. An dieser Vorgehensweise soll auch 2015 festgehalten werden. Die Förderung der Erhaltung kartierter und amtlich erfasster FFH-Mähwiesen wird dann über das MEKA-Nachfolgeprogramm FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) erfolgen. Dabei ist eine deutliche Anhebung des bisherigen Förderbetrags von 150 €/ha geplant. FAKT ist Bestandteil des neuen baden-württembergischen Maßnahmen- und Entwicklungsplans (MEPL III), der noch von Brüssel notifiziert werden muss.

Autor:Wenk, LBV

„Biosphären-Produkte unter einem Dach“: Machen Sie mit und leisten Sie Ihren Beitrag zur Gestaltung der Qualitätskriterien von Produkten aus dem Biosphärengebiet.

„Biosphären-Produkte unter einem Dach“: Machen Sie mit und leisten Sie Ihren Beitrag zur Gestaltung der Qualitätskriterien von Produkten aus dem Biosphärengebiet.

Wer sich Vorteile aus der Vermarktung regionaler Produkte erwartet oder wer Produkte mit einem Hinweis auf das Biosphärengebiet vermarkten will, kann sich anmelden und mitgestalten. Näher Informationen erhalten Sie hier.

Kfz-Steuerbefreiungsverfahren

Mit Übergang der Zuständigkeit für die Kfz-Steuer auf die Hauptzollverwaltung wurden für Landwirte, die Zugmaschinen oder Sonderfahrzeuge von der Steuer befreien lassen wollten, neue bürokratische Erschwernisse eingeführt. So wurde u. a. gefordert, dass auch Einheitswertbescheide von den Verpächtern vorzulegen sind. Der Bauernverband hat sich beim BMF gegen diese Praxis eingesetzt und war nun erfolgreich. Die Vorlage von Einheitswertscheiden der Verpächter oder die Vorlage beglaubigter Unterlagen ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Des Weiteren wurden praktikable Möglichkeiten für die Steuerbefreiung von Anhängern geschaffen, die hinter verschiedenen Zugmaschinen geführt werden.

Direktzahlungen-Durchführungsgesetz ist beschlossen

Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz zur Regelung grundsätzlicher Fragen der nationalen Umsetzung der GAP hat heute den Bundesrat ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passiert. Damit besteht für die Landwirte in vielen wichtigen Fragen nun Planungssicherheit. Gleichwohl werden die zwischen Bund und Ländern gefundenen Kompromisse im Deutschen Bauernverband (DBV) teilweise kritisch gewertet.

Dies gilt insbesondere für die Regelungen zum Dauergrünland, mit denen durch ein absolutes Pflug- und Tauschverbot auf allen FFH-Flächen über das fachlich Erforderliche hinausgegangen wird. Auch der generelle Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Dauergrünland schränkt die Entscheidungsbefugnisse der Landwirte weiter ohne sachliche Rechtfertigung ein.

Der DBV erwartet noch vor der Sommerpause die Vorlage der Entwürfe für die noch erforderlichen nationalen Durchführungsverordnungen. Hier gilt es insbesondere bei den technischen Details zum Greening und „aktiven Landwirt“ sach- und praxisgerechte Regelungen sicherzustellen.

(Quelle: DBV)

Bauernverband mit Stellungnahme zum Landesjagdgesetz

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben der Landesjagdverband, der Landesbauernverband in Baden-Württemberg, der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband, der Grundbesitzerverband, der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer und die Forstkammer den vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorgestellten Arbeitsentwurf des „Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes für Baden-Württemberg“ abgelehnt.
Landesweit sind Landwirte wie Jäger äußerst verärgert über den Ablauf und die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens.

Der Kreisbauernverband Reutlingen hat in einem Schreiben an die Landtagsabgeordneten der SPD und der Grünen in einem Schreiben mit Nachdruck verdeutlicht, dass die Regelungen zum Wildschadensersatz bei Mais, wonach der geschädigte Landwirt 20 Prozent des Schadens selbst tragen soll, nicht akzeptiert werden. Juristen halten diese Regelung für verfassungswidrig.

Gewässerrandstreifen

Das Umweltministerium hat sich inzwischen auf unsere Mitmachaktion zur Gewässerrandstreifen-Problematik gemeldet.

Nachstehende Antwort wurde am vergangenen Freitag an die Teilnehmer der LBV-Mitmachaktion versendet.

Falls ein Gewässer nicht im Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) geführt ist, sind die Grundstücke an diesem Gewässer vom Verbot chemischen Pflanzenschutzes und Düngung nicht betroffen. Das erklärt das Umweltministerium in seiner Antwort an die Teilnehmer der Mitmachaktion. Sollte ein wasserwirtschaftlich bedeutendes Gewässer im AWGN nicht aufgeführt sein, ist es laut Ministerium Aufgabe der Wasserbehörde, den betroffenen Landwirten eine andere Einstufung mitzuteilen.

Einblick in das AWGN erhalten Sie über die Homepage der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) auf www.lubw.baden-wuerttemberg.de bzw. http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml, Sie müssen dann die Informationen zu den Gewässern über die sogenannten „Themen“, in die Karte einblenden.