Förderung von FFH-Mähwiesen

Die Pflichten zum Erhalt der FFH-Mähwiesen gelten sowohl für FFH-Mähwiesen innerhalb als auch außerhalb der ausgewiesenen FFH-Gebiete. Auf Nachfrage und Forderung des Bauernverbandes hat das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) bestätigt, dass daher FFH-Mähwiesen unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb eines FFH-Gebietes liegen, gefördert werden sollen, was bisher nicht der Fall war.

Bislang erfolgte die Förderung der FFH-Mähwiesen grundsätzlich über das MEKA. Nur in Ausnahmefällen kam eine Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie in Frage. An dieser Vorgehensweise soll auch 2015 festgehalten werden. Die Förderung der Erhaltung kartierter und amtlich erfasster FFH-Mähwiesen wird dann über das MEKA-Nachfolgeprogramm FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) erfolgen. Dabei ist eine deutliche Anhebung des bisherigen Förderbetrags von 150 €/ha geplant. FAKT ist Bestandteil des neuen baden-württembergischen Maßnahmen- und Entwicklungsplans (MEPL III), der noch von Brüssel notifiziert werden muss.

Autor:Wenk, LBV