Betriebshilfe

Anträge auf Betriebs- und Haushaltshilfe der Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder Landwirtschaftlichen Alterskasse müssen vor Einsatzbeginn gestellt werden. Bei Betriebs- und Haushaltshilfe der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft müssen die für den Einsatz erforderlichen Tatsachenangaben und Gründe ebenfalls vor Beginn des Einsatzes mitgeteilt werden. Eine Kostenübernahme kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) dem Einsatz vor Einsatzbeginn zugestimmt hat. Leistungen der Betriebs- und Haushaltshilfe können daher frühestens ab dem Tag der Kontaktaufnahme mit der SVLFG bewilligt werden. Bewilligungen für zurückliegende Tage sind nur möglich, wenn der Einsatz an einem Wochenende oder Feiertag beginnt und die Kontaktaufnahme mit der SVLFG spätestens am nächsten darauf folgenden Werktag erfolgte.

Es genügt, wenn der Antrag bzw. die Mitteilung zunächst formlos vor dem Einsatzbeginn erfolgt, z. B. telefonisch oder per Telefax. In diesem Fall müssen die notwendigen Unterlagen – Formularantrag, ggf. ärztliche Bescheinigung (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft/Entbindung) – jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung bei der Gemeinsamen Einsatzstelle vorliegen. Bei verspäteter Vorlage droht eine Leistungsversagung.  Schützen Sie sich davor durch zügige Mitwirkung!

Wenn Sie Fragen haben, sind wir Ihnen gern behilflich.