Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz zur Regelung grundsätzlicher Fragen der nationalen Umsetzung der GAP hat heute den Bundesrat ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passiert. Damit besteht für die Landwirte in vielen wichtigen Fragen nun Planungssicherheit. Gleichwohl werden die zwischen Bund und Ländern gefundenen Kompromisse im Deutschen Bauernverband (DBV) teilweise kritisch gewertet.
Dies gilt insbesondere für die Regelungen zum Dauergrünland, mit
denen durch ein absolutes Pflug- und Tauschverbot auf allen FFH-Flächen
über das fachlich Erforderliche hinausgegangen wird. Auch der generelle
Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Dauergrünland schränkt die
Entscheidungsbefugnisse der Landwirte weiter ohne sachliche
Rechtfertigung ein.
Der DBV erwartet noch vor der Sommerpause
die Vorlage der Entwürfe für die noch erforderlichen nationalen
Durchführungsverordnungen. Hier gilt es insbesondere bei den technischen
Details zum Greening und „aktiven Landwirt“ sach- und praxisgerechte
Regelungen sicherzustellen.
(Quelle: DBV)