Kfz-Steuerbefreiungsverfahren

Mit Übergang der Zuständigkeit für die Kfz-Steuer auf die Hauptzollverwaltung wurden für Landwirte, die Zugmaschinen oder Sonderfahrzeuge von der Steuer befreien lassen wollten, neue bürokratische Erschwernisse eingeführt. So wurde u. a. gefordert, dass auch Einheitswertbescheide von den Verpächtern vorzulegen sind. Der Bauernverband hat sich beim BMF gegen diese Praxis eingesetzt und war nun erfolgreich. Die Vorlage von Einheitswertscheiden der Verpächter oder die Vorlage beglaubigter Unterlagen ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Des Weiteren wurden praktikable Möglichkeiten für die Steuerbefreiung von Anhängern geschaffen, die hinter verschiedenen Zugmaschinen geführt werden.