Landesbauernverband sucht Ausbildungsbetrieb des Jahres

Der Nachwuchs ist unsere Zukunft: Mit der Auszeichnung des „Ausbildungsbetrieb des Jahres“ möchte der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) das große Ausbildungsengagement in der baden-württembergischen Landwirtschaft würdigen. Der LBV schreibt erstmals anlässlich des Landwirtschaftlichen Hauptfestes (LWH) den Ausbildungsbetrieb des Jahres aus. Teilnehmen können alle Ausbildungsbetriebe. Einsendeschluss ist der 12. Mai 2014.

Rund 700 junge Menschen befinden sich derzeit in der Ausbildung zum Beruf Landwirt. Ermöglicht wird diese erfolgreiche Nachwuchskräftesicherung durch das hohe Ausbildungsengagement der rund 420 aktiven Ausbildungsbetriebe im Beruf Landwirt/in in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Beruflichen Schulen. Sie investieren viel Zeit, Kraft und Herzblut in die Entwicklung der jungen Menschen.

Stellvertretend für die vielen erfolgreichen Ausbildungsbetriebe wird erstmals im Rahmen des Landwirtschaftlichen Hauptfest öffentlichkeitswirksam ein Ausbildungsbetrieb prämiert. Der LBV möchte die besondere Qualität und das Engagement in der Berufsausbildung würdigen. Betriebe können durch die Kreisbauernverbände vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Durch einen kurzen Bewerbungsbogen werden die Ausbildungsaktivitäten erfragt. Die Auswahl trifft eine Juri des LBV.

Dabei gibt es verschiedene Bewertungskriterien – unter anderem:

  • Dauer der Ausbildertätigkeit
  • transparenter Ablauf der Ausbildung
  • gute Arbeitsbedingungen
  • gezielte Förderung der Auszubildenden
  • bezogen auf das Leistungspotential des Ausbildenden gute/sehr gute Abschlussleistungen

Den vollständigen Fragebogen bzw. Bewerbungsbogen erhalten Sie bei uns.
Ansosnten können Sie sich bei Rückfragen auch gerne an Kathrin Walter, LBV-Referat Bildung Tel: 0711/2140-150 wenden.

LBV-Mitmachaktion „Gewässerrandstreifen: Willkürlichen Vollzug stoppen!“

Unterstützung und Bewerbung der LBV-Mitmachaktion „Gewässerrandstreifen: Willkürlichen Vollzug stoppen!“ ab Aschermittwoch, den 5. März 2014

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) startet am Aschermitt-woch, den 5. März 2014 auf www.meine-bauernfamilie.de die Mitmachaktion „Ge-wässerrandstreifen: Willkürlichen Vollzug stoppen!“.

Wir bitten Sie, die LBV-Aktion zu unterstützen. Jeder kann mitmachen und mit wenigen Klicks auf der Online-Plattform www.meine-bauernfamilie.de eine vorgefertigte E-Mail an Umweltminister Untersteller und Landwirtschaftsminister Bonde sowie die SPD- und Grünen-Mitglieder des Landtags-Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verschicken. Jede E-Mail zählt, um auf die unzumutbare Situation der Landwirte vor Ort hinzuweisen.

Um was geht es:
Hintergrund ist, dass in Baden-Württemberg seit dem 1. Januar 2014 im Abstand von fünf Metern zu Gewässern der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten ist. Diese unsinnige Regelung wird von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich und willkürlich umgesetzt. Viele Betroffene weisen auf Unklarheiten in zahlreichen Fällen hin. Das Umweltministerium ist jedoch nicht in der Lage, die Landwirte darüber zu informieren, welche konkreten Gewässerabschnitte betroffen sind. Die Verunsicherung der Bauern vor Ort und die Sorge vor unberechtigten Sanktionen ist groß.

In dieser Situation gibt es nur eine Möglichkeit: Das Umweltministerium muss die sofortige Aussetzung des Vollzugs dieser Vorschrift anordnen. Unterstützen Sie dieses Anliegen mit Ihrer E-Mail über das Mitmachportal www.meine-bauernfamilie.de.
Mittwoch, den 5. März 2014 fällt der Startschuss der Aktion. Alle Interessierten und Betroffenen können auch über www.lbv-bw.de und www.bwagrar.de teilnehmen.

LBV fordert Aussetzung des Vollzugs bei Gewässerrandstreifen

Der LBV-Vorstand fordert die sofortige Aussetzung des Vollzugs bei der Umsetzung der Gewässerrandstreifen. Ungenaue Kartierungen dürften nicht als Entscheidungsgrundlage verwendet werden.

Der Vorstand des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) hat am 26. Februar 2014 in seiner Zusammenkunft an der Bauernschule in Bad Waldsee eine Resolution zur Umsetzung der Gewässerrandstreifen nach § 29 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg beschlossen.

Bauernverband fordert sofortige Aussetzung des Vollzugs

Der LBV-Vorstand fordert die sofortige Aussetzung des Vollzugs, um zunächst die konkrete Betroffenheit eindeutig zu klären. Ungenaue Kartierungen dürften nicht ungeprüft als Entscheidungsgrundlage der Behörden verwendet werden.

Die LBV-Resolution im Wortlaut

Die Resolution des LBV-Vorstands zur 126. Vorstandssitzung am 25. und 26. Februar 2014 in Bad Waldsee im Wortlaut:

„Wassergesetz für Baden-Württemberg
Hier: Umsetzung der Gewässerrandstreifen nach § 29

Seit dem 1. Januar 2014 ist in einem Bereich von 5 m zu Gewässern der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten. Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) fordert  Auskunft darüber, wie stark und vor allem in welchen Bereichen die landwirtschaftlichen Betriebe unmittelbar betroffen sind. Nach Angaben des Umweltministeriums gilt dieses Verbot auf 1600 ha landwirtschaftlicher Fläche.

Viele Bauern weisen auf Unklarheiten in zahlreichen Fällen hin. Das Land ist jedoch nicht in der Lage, die Landwirte zeitnah darüber zu informieren, welche konkreten Gewässerabschnitte betroffen sind. Dies führt zu großer Verunsicherung vor Ort.
Schon heute ist der Gewässerschutz bei der Ausbringung von Dünge- und Pflan-zenschutzmitteln durch umfangreiche Anwendungsvorschriften gewährleistet.

In dieser Situation fordern wir eine sofortige Aussetzung des Vollzugs, um zunächst die konkrete Betroffenheit eindeutig zu klären. Ungenaue Kartierungen dürfen nicht ungeprüft als Entscheidungsgrundlage der Behörden verwendet werden.“

DBV veröffentlicht „Faktencheck Landwirtschaft 2014“

DBV: Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um moderne Landwirtschaft

Komplexe Zusammenhänge und Entwicklungen in der Landwirtschaft auf den Punkt bringen: Das ist der Kerngedanke des neuen „Faktencheck Landwirtschaft 2014“, den der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der Internationalen Grünen Woche 2014 herausgegeben hat. „Missverständnissen und Vorurteilen wollen wir entgegentreten, indem wir die Fakten für sich sprechen lassen und interessierten Menschen zugänglich machen“, erklärt DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.

Der Faktencheck beschäftigt sich unter anderem mit der Nutztierhaltung, den Agrarexporten, der Futtermittelversorgung und Futtermittelimporten sowie mit der Düngung und der Situation der Bienen.

Den Faktencheck können Sie HIER herunterladen.

Direktzahlungen ab 2013 berechnen lassen

Landwirte haben ab sofort auf der Internetseite des Deutschen Bauernverbandes (DBV) die Möglichkeit, ihre betriebsspezifischen Prämienzahlungen für die Jahre 2013 bis 2019 mit Hilfe eines Prämienschätzers zu ermitteln.

Unter www.bauernverband.de/praemienschaetzer müssen Betriebsleiter wenige Angaben zu ihrem Betrieb machen und erhalten anschließend ihre individuellen Prämienzahlungen in einer Tabelle und einer Grafik aufbereitet. Interessierte erfahren auf dieser Internetseite auch, wie die Prämien ermittelt werden. Berücksichtigt sind unter anderem die Übergangsregelungen für 2014, die Einführung der Greeningprämie und des Junglandwirtzuschlages ab 2015 sowie die Zusatzprämie für die ersten Hektare.

Quelle: DBV

Magazin Meat

Der Deutsche Bauernverband hat im Rahmen der Tierhaltungs-/Fleisch-Kampagne ein neues Magazin für Verbraucher herausgegeben. Das Magazin Meat informiert auf 40 Seiten über moderne Tierhaltung, Fleischwirtschaft und Fleischzubereitung.

Es wird rund um die Grüne Woche in den Zügen der Deutschen Bahn in der 1. und 2. Klasse ausgehängt. Auch an unserer Lichtmesstagung werden die Magazine ausliegen.

Agrardieselantrag

In diesem Jahr sind erstmals im Agrardieselantrag ggf. Angaben zur Biomasseverwertung zu machen. Im Kurzantrag handelt es sich dabei um die Punkte 1.4 und 1.5. im Langantrag um Punkt 3.5.

Zwischenzeitlich liegt uns die Information vor, dass es momentan zwischen Finanzbehörde und Zollamtsbehörde zu Auslegungsschwierigkeiten kommt, wie der Punkt mit den Biogasanlagen und der Lieferung von Biomasse zu verstehen ist.
Aus diesem Grund lautet die Empfehlung im Moment keine Agrardieselanträge gestellt werden, bei denen dieser Punkt in irgendeiner Form unklar ist. Der Sachverhalt wird vermutlich bis Anfang Februar geklärt.

Gerne sind wir Ihnen bei der Agrardieselantragsstellung behilflich und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

„Tragfähiger Kompromiss für die Landwirtschaft“

„Tragfähiger Kompromiss für die Landwirtschaft“

Deutscher Bauernverband zum Koalitionsvertrag: In bestimmten Punkten nacharbeiten

„Der Koalitionsvertrag von Union und SPD ist ein tragfähiger Kompromiss für die Landwirtschaft“, erklärte Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in einer ersten Reaktion. „Die Verständigung beim Agrardiesel, der Bestandsschutz im EEG und die Fortführung der geltenden Regelungen bei der Erbschaftsteuer sind wichtige Botschaften für die landwirtschaftlichen Betriebe, die verlässliche politische Rahmenbedingungen erwarten.“

„In einigen Punkten muss aus Sicht der Landwirtschaft aber noch nachgearbeitet werden“, forderte Rukwied. Beispielsweise gehe die Einigung auf einen gesetzlichen Mindestlohn für die Landwirtschaft teilweise über das hinaus, was wirtschaftlich tragfähig sei. „Ich setze jetzt darauf, dass vor allem für die Saisonarbeitskräfte tarifliche Regelungen möglich bleiben“, erklärte Rukwied. Die von der Koalition geplante Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz zu einer Förderung für den Ländlichen Raum müsse mit zusätzlichen Finanzmitteln unterlegt werden. Rukwied weiter: „Das Ziel einer flächendeckenden Breitband-Versorgung für den ländlichen Raum unterstütze ich nachdrücklich“.

„Landwirtschaft und Ernährung gehören zu den globalen Schlüsselbranchen des 21. Jahrhunderts. Daher ist der Erhalt eines starken Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Ländliche Räume mit einer engen Verzahnung zum gesundheitlichen Verbraucherschutz notwendig“, stelle Rukwied fest.

Autor:DBV

Landeswassergesetz

Vergangene Woche hat der Landtag das Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts für Baden-Württemberg verabschiedet. Dabei wurde an einer Verschärfung beim Gewässerrandstreifen festgehalten. Ab 2019 ist demnach Ackerland in einem Bereich von 5 entlang des Gewässers in Grünland umzuwandeln. In diesem Bereich ist der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln – im übrigen über das Bundesrecht hinaus – verboten.

Der Bauernverband hat die Änderungen zu den Gewässerrandstreifen bereits im Vorfeld kritisiert und u.a. die Landtagsabgeordneten in einem Schreiben insbesondere über die Folgen für die Praxis informiert.

Vergünstigung für Mitglieder beim Bezug von Geodaten

Vergünstigung für Mitglieder beim Bezug von Geodaten

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) hat mit dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) eine Rahmenvereinbarung Landwirtschaft abgeschlossen.

In dieser Vereinbarung ist geregelt, dass Bauernverbandsmitglieder amtliche Geobasisinformationen zu besonderen Bedingungen beziehen und nutzen können.

Geobasisdaten werden z.B. für Navigationsgeräte von Traktoren benötigt.

Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie bei uns auf der Geschäftsstelle.