Sperrfristverschiebung für Grünland

Sperrfristverschiebung für Grünland

Die neue Düngeverordnung sieht für Grünland grundsätzlich eine Sperrfrist vom 1. November bis 31. Januar vor. Im Landkreis Reutlingen wurde auch in diesem Jahr auf Antrag des Kreisbauernverbandes per Allgemeinverfügung die Sperrfrist um 14 Tage nach hinten verschoben.

Die Sperrfrist gilt somit für die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel mit wesentlichen N-Gehalten (über 1,5 Prozent in der Trockenmasse) vom 15. November 2018 bis einschließlich 14. Februar 2018. Wichtig: Die Sperrfrist-Verschiebung erstreckt sich lediglich auf Dauergrünland. Achtung: Von der Sperrfristverschiebung ausgenommen sind Flächen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten.

Trockenheitsbedingte Futterknappheit

Ausnahmeregelungen bei ÖVF- Flächen und FAKT-Begrünungsflächen zur Minderung der trockenheitsbedingten Futterknappheit – Antragsformulare

Aufgrund der trockenen Witterung besteht für Landwirte die Möglichkeit, ÖVF-Flächen für Fütterungszwecke zu nutzen oder ihren FAKT-Verpflichtungsumfang zu reduzieren, um zusätzliche Flächen für die Futterproduktion zur Verfügung zu haben.

Die Ausnahmeregelungen sind nur für die Futterproduktion für den eigenen Betrieb oder für die Weitergabe an Dritte zu Fütterungszwecken vorgesehen, eine Nutzung des Aufwuchses als Biogassubstrat ist nicht zulässig. Im Folgenden die jeweils geltenden Voraussetzungen:

FAKT-Begrünungen (Maßnahmen E 1.1, E 1.2, F1):

  • Der Verpflichtungsumfang darf unterschritten werden
  • Vorherige Meldung ans LWA ist vorab zwingend erforderlich (Formular im Anhang)
  • FAKT-Ausgleich wird nicht gewährt
  • Ausgleichszahlungen der Vorjahre bleiben unberührt
  • Fläche darf mit Futterpflanzen eingesät werden (keine weiteren Einschränkungen)
  • Futterverkauf möglich

ÖVF-Brache:

  • Nutzung muss vorher am LWA angezeigt werden (Formular im Anhang)
  • Nur kostenlose Weitergabe des Futters möglich

ÖVF-Zwischenfrüchte:

  • Bei den ÖVF-Zwischenfrüchten besteht noch keine Rechtssicherheit, es gilt aber als sehr wahrscheinlich, dass eine Nutzung zugelassen wird.
  • Die ÖVF-Vorgaben bezüglich der Mischungsanteile sind einzuhalten (2 Arten aus der Artenliste, davon eine mit maximal 60% Samenanteil)
  • Nutzung ist frühestens 8 Wochen nach der Aussaat der letzten ÖVF- Zwischenfrucht auf dem jeweiligen Betrieb zulässig
  • Dokumentation der Aussaat oder bereits erfolgter Aussaaten muss erfolgen

Düngeverordung: Was gilt ab Herbst 2017?

Was gilt sofort und im Herbst/Winter 2017/2018 ?

Ab sofort müssen Landwirte die neue Düngeverordnung berücksichtigen. Eine
Herbstdüngung ist nur noch für bestimmte Kulturen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Düngeverordnung schreibt hierzu eine Düngebedarfsermittlung vor und gleichzeitig deren Aufzeichnung.

Als Ersatz für eine Düngebedarfsentwicklung wird dieses Jahr als Übergangsregelung akzeptiert, wenn die Landwirte die entsprechende Veröffentlichung in BWagrar 27/2017 (siehe Download BWagrar – Düngung nach der Ernte) zur Kenntnis genommen haben beziehungsweise bei Bedarf vorlegen können.

Kein Düngebedarf bzw. ein Gülleverbot besteht nach folgenden Früchten:

  • Mais
  • Raps
  • Kartoffeln
  • Zuckerrüben
  • Gemüse
  • Leguminosen
  • Zur Strohrotte ohne nachfolgende Zwischen-/Hauptfrucht

In diesen Fällen stellt die Herbstdüngung mit Gülle, Jauche, Geflügelkot, Gärresten, Klärschlämmen und sonstigen flüssigen organischen Düngemitteln sowie organisch-mineralischen oder mineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff (Gesamt-N-Gehalt > 1,5 % i. d. Trockenmasse) einen Verstoß gegen § 4 Abs. 6 sowie § 3 Abs. 4 der Düngeverordnung dar und wird im Rahmen von Cross Compliance sanktioniert. In Wasserschutzgebieten sind zusätzlich die Anforderungen der Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten.

Das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) hat ein aktuelles Merkblatt zur Umsetzung der novellierten Düngeverordnung heraus gegeben. Weitere Informationen hatte BWagrar veröffentlicht.

Detaillierte Informationen zum Download:

  • Ermittlung des N-Düngebedarfs für Ackerkulturen
  • Berechnungsbeispiele N- Düngebedarf
  • Düngung nach der Ernte
  • Was die neue Düngeverordnung bringt Teil 1-3

Link zu den Downloads auf die Seite des LBV

Wertvolle Unterstützung für dauerbeatmete Kinder

„ARCHE Intensivkinder“: 1.200,- € Spende des Kreisbauernverbandes

Steinhilben
Am 02.10.2016 feierte der Kreisbauernverband zusammen mit dem  Landfrauenverband das Erntedankfest in der Augstberghalle Steinhilben.  Traditionell werden dabei die Besucher  um eine Spende für ein soziales Projekt gebeten.
So konnten am 15. Dezember 1.200,- Euro von Kreisobmann Gebhard Aierstock und Kreisbauernverbandsgeschäftsführer Thomas Pfeifle an Sandra Stopper von der Arche IntensivKinder übergeben werden.
Die Arche Intensivkinder bietet Intensivpflege und ein wohnliches Zuhause für dauerbeatmete Kinder in ihren Häusern in Kusterdingen bei Tübingen an. Die deutschlandweit einzigartige Einrichtung betreut kompetent und auf höchstem Niveau durch ein Kinderkrankenpflegeteam, Therapeuten, Pädagogen, einer Elternberaterin und einer Kinderärztin alle Kinder, die eine Atemhilfe benötigen.
Aber auch Familien, die ihr intensivpflegebedürftiges Kind daheim betreuen, werden durch den mobilen Kinderkrankenpflegedienst ARCHE Mobil unterstützt.

Sandra Stopper  bedankte sich herzlich für die Spende und betonte, dass die Arche IntensivKinder auf Spenden angewiesen, um die Kinder ausreichend unterstützen zu können. Dauerbeatmete Kinder sind durch ihr Schicksal benachteiligt, sie können nicht selbständig atmen und sind zudem körperlich eingeschränkt. Neben Apparaten und Pflege ist eine individuelle Förderung dieser Kinder dringend notwendig.
Im Rahmen der Spendenübergabe sprach Gebhard Aierstock nochmals seinen herzlichen Dank an alle Helferinnen und Helfer aus, die dazu beigetragen haben, dass das Erntedankfest 2016 erfolgreich gelungen ist.

Info: Wer die „ArcheIntensivKinder“  unterstützen will, kann eine  Spende auf folgendes Konto überweisen: IBAN: DE29 6415 0020 0002 8203 81 BIC:SOLADES1TUB  überweisen.

Faktencheck: Methanemissionen

Der Faktencheck Methanemissionen in der Rinderhaltung wurde vorgelegt. Damit ist ein Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um den Klimaschutz in der deutschen Landwirtschaft geschaffen worden.

Zur Versachlichung der Diskussion um den Klimaschutz in der Landwirtschaft hat der Deutsche Bauernverband (DBV) einen Faktencheck zu „Methanemissionen in der Rinderhaltung“ vorgelegt.

Rinderhaltung und Milcherzeugung werden gelegentlich als Klimakiller dargestellt, was sie bei Zugrundelegung der Fakten aber nicht sind. Im Gegenteil, die deutsche Milchproduktion arbeitet im weltweiten Maßstab extrem klimaeffizient und hat nur einen sehr kleinen Anteil an den nationalen Treibhausgasemissionen, betont der Bauernverband bei der Veröffentlichung der Analyse.

Der Faktencheck rückt die Dimensionen in der Klimadebatte zurecht und stellt die effiziente Arbeitsweise der deutschen Milcherzeugung dar. Da Landwirtschaft in natürlichen Prozessen arbeitet bei denen Treibhausgase entstehen, ist eine Neutralität an Emissionen nicht zu erreichen. Doch sorgt die Haltung von Rindern dafür, dass ökologisch und klimatisch wertvolles Grünland erhalten bleibt und für die menschliche Ernährung nutzbar gemacht wird. Eine Reduzierung der Rinderhaltung in Deutschland würde nicht zum Klimaschutz beitragen, sondern den Erhalt von aus Klimaschutzgründen wertvollen Dauergrünland gefährden und Milcherzeugung an weniger klimaeffiziente Standorte verlagern. In der Summe könnten durch den Verlust von Grünland und Emissionsverlagerungen die weltweiten Treibhausgasemissionen bei einer Abstockung der deutschen Rinderbestände sogar ansteigen.

Den Faktencheck kann unter www.bauernverband.de/faktencheck-methanemissionen abgerufen werden.

Quelle: www.lbv-bw.de

Kreisbauernverband Reutlingen demonstriert in Brüssel

Mit rund 30 Bauern ist der Kreisbauernverband Reutlingen am vergangenen Montag in den frühen Morgenstunden nach Brüssel gereist. Bei der dortigen Großdemonstration machten am Rande des Sondergipfels der EU-Agrarminister mehrere tausend Landwirte aus ganz Europa auf die prekäre Situation an den Agrarmärkten aufmerksam.
In ganz Deutschland leiden viele Landwirte unter den drastisch gesunkenen Preisen und kämpfen um ihre Existenz. Auch die Tierhalter, sowohl die Milchviehhalter wie aber auch die Schweinemäster und Ferkelerzeuger  im Landkreis Reutlingen sind von den schwierigen Markt-  und politischen Rahmenbedingungen betroffen.
Die Lage auf den EU-Märkten für Rind- und Schweinefleisch, Milcherzeugnisse sowie  Obst und Gemüse ist besonders kritisch.
Der aktuelle Preisverfall ist nach Einschätzung des Bauernverbandes nicht zuletzt auf das Handelsembargo mit Russland und sinkende Exporte nach China zurückzuführen.
Deshalb unterstützt der Kreisbauernverband mit seinen Mitgliedern die Forderung des Deutschen Bauernverbandes, mit einer Markt- und Exportoffensive zukunftsfähige Absatzmärkte in Drittländern zu erschließen.
Die Zusage der Agrarminister, ein Hilfspaket  zu schnüren,  ist sicherlich der erste Schritt in die richtige Richtung. Die von der EU-Kommission ergriffenen Maßnahmen tragen zwar zur Entschärfung der Lage bei, sind aber bei weitem nicht ausreichend, um die Einbußen der Landwirte zu kompensieren. So lautete der einhellige Tenor der Verbandsmitglieder auf der langen Heimfahrt.
Notwendig ist jetzt eine unbürokratische, schnelle Umsetzung der EU-Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität der Betriebe.
Zudem seien langfristig weitere Maßnahmen zur Bewältigung der zunehmenden Volatilität auf den Agrarmärkten notwendig.
„Die Landwirte sind bereit, neue Wege zu gehen“, so lautete die Botschaft von Kreisobmann Gebhard Aierstock bereits bei der Lichtmesstagung 2015.

Quelle Foto: DBV

Demonstrierende Reutlinger Landwirte in Brüssel

FFH-Mähwiesen

Im Landkreis Reutlingen wurden die gesetzlich geschützten Biotope (z.B. Hecken, Feldgehölze, Feuchtgebiete usw.) im Auftrag des Landes Baden-Württemberg neu kartiert. Dabei wurden auch Flachland- und Bergmähwiesen außerhalb der nach Brüssel gemeldeten FFH-Gebiete erfasst.
Bei diesen Kartierungen wurden zum einen Verlustflächen festgestellt und zum anderen neue artenreiche Bestände unter Schutz gestellt.  
Im Landkreis Reutlingen wurden zum einen 495 ha „Verlustflächen“ gegenüber 2003 festgestellt. Zudem kamen aber in den Natura 2000 Gebieten auch 255 ha neue Flächen dazu, welche 2003 noch nicht erfasst wurden und vermutlich auch noch nicht vorhanden waren. Außerhalb der Natura 2000 Gebiete wurden im letzten Jahr allein in unserem Landkreis zusätzlich weitere 3117 ha neu kartiert und als FFH-Mähwiesen eingestuft. Insgesamt haben somit in unserem Landkreis ca. 20 % der Grünlandfläche (soviel wie in keinem anderen Landkreis) den Schutzstatus einer FFH- Mähwiese.
Der Kreisbauernverband Reutlingen hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit den FFH-Mähwiesen befasst, wobei festgehalten werden kann, dass die europäischen Richtlinien über die Natura 2000 Gebiete zu zahlreichen Schwierigkeiten in der Umsetzung führen und sich aus unserer Sicht viele Fragen auftun.

Wesentliche Problemstellungen haben wir aufgearbeitet und unsere Positionen zu verschiedenen Punkten festgehalten. In zahlreichen Gesprächen auf vielen politischen Ebenen wie auch mit den verschiedensten Verwaltungsinstitutionen konnten wir diese weitergeben. Ebenso haben wir verschiedene Fragestellungen zum Thema FFH-Mähwiesen über eine Landtagsanfrage an die Landesregierung gestellt.
Das Positionspapier FFH-Mähwiesen des Kreisbauernverbands Reutlingen sowie weitere Informationen möchten wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen und bitten um Unterstützung unserer Forderungen.

Das Positionspapier „FFH-Mähwiesen“ des Kreisbauernbauernverband Reutlingen finden Sie hier.

SVLFG-Broschüre Rinderhaltung

Die Rinderhaltung zählt zu den unfallträchtigsten Produktionsbereichen in der Landwirtschaft. Etwa jeder achte Unfall in der Landwirtschaft ereignet sich beim Umgang mit Rindern. Ursache sind neben baulichen Mängeln häufig Fehler im Umgang mit den Tieren.

Die SVLFG hat dazu eine Broschüre aufgelegt. Diese befasst sich in erster Linie mit dem Verhalten von Rindern und informiert zudem über den aktuellen Stand der Technik im Stall.

Sie können die Broschüre Rinderhaltung sowei weitere interessamte Publikationen zur Prävention in der Landwirtschaft HIER herunterladen.

Landwirtschaft muss Pflichtfach werden

Laut einer Emnid-Umfrage, die im Auftrag der i.m.a. durchgeführt wurde kommt die Landwirtschaft im Schulunterricht zu kurz. Demnach wünschen sich die Hälfte der Bundesbürger eine stärkere Berücksichtigung landwirtschaftlicher Themen in den Schulen. Zwei Drittel fordern sogar, diese Themen sollten verpflichtend unterrichtet werden.

„Die deutschen Landwirte sind bereit, Schulklassen zu empfangen“, weiß Patrik Simon vom i.m.a e.V., der bereits rund 70.000 Lehrer und Lehrerinnen mit didaktischem Unterrichtsmaterial unterstützt. „Doch so lange in den Lehrplänen landwirtschaftliche Themen nicht verbindlich vorgeschrieben sind, wird es beim Engagement einiger weniger Pädagogen bleiben“, befürchtet der i.m.a-Geschäftsstellenleiter.

Quelle: ima-agrar.de