Sperrfristverschiebung für Grünland
Die neue Düngeverordnung
sieht für Grünland grundsätzlich eine Sperrfrist vom 1. November bis 31.
Januar vor. Im Landkreis Reutlingen wurde auch in diesem Jahr auf
Antrag des Kreisbauernverbandes per Allgemeinverfügung die Sperrfrist um
14 Tage nach hinten verschoben.
Die Sperrfrist gilt somit für
die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel mit wesentlichen
N-Gehalten (über 1,5 Prozent in der Trockenmasse) vom 15. November 2018
bis einschließlich 14. Februar 2018. Wichtig: Die
Sperrfrist-Verschiebung erstreckt sich lediglich auf Dauergrünland.
Achtung: Von der Sperrfristverschiebung ausgenommen sind Flächen
innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten.
Trockenheitsbedingte Futterknappheit
Ausnahmeregelungen bei ÖVF- Flächen und FAKT-Begrünungsflächen zur Minderung der trockenheitsbedingten Futterknappheit – Antragsformulare
Aufgrund der trockenen Witterung besteht für Landwirte die Möglichkeit, ÖVF-Flächen für Fütterungszwecke zu nutzen oder ihren FAKT-Verpflichtungsumfang zu reduzieren, um zusätzliche Flächen für die Futterproduktion zur Verfügung zu haben.
Die Ausnahmeregelungen sind nur für die Futterproduktion für den eigenen Betrieb oder für die Weitergabe an Dritte zu Fütterungszwecken vorgesehen, eine Nutzung des Aufwuchses als Biogassubstrat ist nicht zulässig. Im Folgenden die jeweils geltenden Voraussetzungen:
FAKT-Begrünungen (Maßnahmen E 1.1, E 1.2, F1):
- Der Verpflichtungsumfang darf unterschritten werden
- Vorherige Meldung ans LWA ist vorab zwingend erforderlich (Formular im Anhang)
- FAKT-Ausgleich wird nicht gewährt
- Ausgleichszahlungen der Vorjahre bleiben unberührt
- Fläche darf mit Futterpflanzen eingesät werden (keine weiteren Einschränkungen)
- Futterverkauf möglich
ÖVF-Brache:
- Nutzung muss vorher am LWA angezeigt werden (Formular im Anhang)
- Nur kostenlose Weitergabe des Futters möglich
ÖVF-Zwischenfrüchte:
- Bei den ÖVF-Zwischenfrüchten besteht noch keine Rechtssicherheit, es gilt aber als sehr wahrscheinlich, dass eine Nutzung zugelassen wird.
- Die ÖVF-Vorgaben bezüglich der Mischungsanteile sind einzuhalten (2 Arten aus der Artenliste, davon eine mit maximal 60% Samenanteil)
- Nutzung ist frühestens 8 Wochen nach der Aussaat der letzten ÖVF- Zwischenfrucht auf dem jeweiligen Betrieb zulässig
- Dokumentation der Aussaat oder bereits erfolgter Aussaaten muss erfolgen
Düngeverordung: Was gilt ab Herbst 2017?
Was gilt sofort und im Herbst/Winter 2017/2018 ?
Ab sofort müssen Landwirte die neue Düngeverordnung berücksichtigen. Eine
Herbstdüngung ist nur noch für bestimmte Kulturen unter bestimmten
Voraussetzungen erlaubt. Die Düngeverordnung schreibt hierzu eine
Düngebedarfsermittlung vor und gleichzeitig deren Aufzeichnung.
Als Ersatz für eine Düngebedarfsentwicklung wird dieses Jahr als Übergangsregelung akzeptiert, wenn die Landwirte die entsprechende Veröffentlichung in BWagrar 27/2017 (siehe Download BWagrar – Düngung nach der Ernte) zur Kenntnis genommen haben beziehungsweise bei Bedarf vorlegen können.
Kein Düngebedarf bzw. ein Gülleverbot besteht nach folgenden Früchten:
- Mais
- Raps
- Kartoffeln
- Zuckerrüben
- Gemüse
- Leguminosen
- Zur Strohrotte ohne nachfolgende Zwischen-/Hauptfrucht
In diesen Fällen stellt die Herbstdüngung mit Gülle, Jauche, Geflügelkot, Gärresten, Klärschlämmen und sonstigen flüssigen organischen Düngemitteln sowie organisch-mineralischen oder mineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff (Gesamt-N-Gehalt > 1,5 % i. d. Trockenmasse) einen Verstoß gegen § 4 Abs. 6 sowie § 3 Abs. 4 der Düngeverordnung dar und wird im Rahmen von Cross Compliance sanktioniert. In Wasserschutzgebieten sind zusätzlich die Anforderungen der Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten.
Das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) hat ein aktuelles Merkblatt zur Umsetzung der novellierten Düngeverordnung heraus gegeben. Weitere Informationen hatte BWagrar veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zum Download:
- Ermittlung des N-Düngebedarfs für Ackerkulturen
- Berechnungsbeispiele N- Düngebedarf
- Düngung nach der Ernte
- Was die neue Düngeverordnung bringt Teil 1-3
Wertvolle Unterstützung für dauerbeatmete Kinder
„ARCHE Intensivkinder“: 1.200,- € Spende des Kreisbauernverbandes
Steinhilben
Am 02.10.2016 feierte der
Kreisbauernverband zusammen mit dem Landfrauenverband das Erntedankfest
in der Augstberghalle Steinhilben. Traditionell werden dabei die
Besucher um eine Spende für ein soziales Projekt gebeten.
So konnten
am 15. Dezember 1.200,- Euro von Kreisobmann Gebhard Aierstock und
Kreisbauernverbandsgeschäftsführer Thomas Pfeifle an Sandra Stopper von
der Arche IntensivKinder übergeben werden.
Die Arche Intensivkinder
bietet Intensivpflege und ein wohnliches Zuhause für dauerbeatmete
Kinder in ihren Häusern in Kusterdingen bei Tübingen an. Die
deutschlandweit einzigartige Einrichtung betreut kompetent und auf
höchstem Niveau durch ein Kinderkrankenpflegeteam, Therapeuten,
Pädagogen, einer Elternberaterin und einer Kinderärztin alle Kinder, die
eine Atemhilfe benötigen.
Aber auch Familien, die ihr
intensivpflegebedürftiges Kind daheim betreuen, werden durch den mobilen
Kinderkrankenpflegedienst ARCHE Mobil unterstützt.
Sandra
Stopper bedankte sich herzlich für die Spende und betonte, dass die
Arche IntensivKinder auf Spenden angewiesen, um die Kinder ausreichend
unterstützen zu können. Dauerbeatmete Kinder sind durch ihr Schicksal
benachteiligt, sie können nicht selbständig atmen und sind zudem
körperlich eingeschränkt. Neben Apparaten und Pflege ist eine
individuelle Förderung dieser Kinder dringend notwendig.
Im Rahmen
der Spendenübergabe sprach Gebhard Aierstock nochmals seinen herzlichen
Dank an alle Helferinnen und Helfer aus, die dazu beigetragen haben,
dass das Erntedankfest 2016 erfolgreich gelungen ist.
Info: Wer die „ArcheIntensivKinder“ unterstützen will, kann eine
Spende auf folgendes Konto überweisen: IBAN: DE29 6415 0020 0002 8203 81
BIC:SOLADES1TUB überweisen.
Faktencheck: Methanemissionen
Der Faktencheck Methanemissionen in der Rinderhaltung wurde vorgelegt. Damit ist ein Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um den Klimaschutz in der deutschen Landwirtschaft geschaffen worden.
Zur Versachlichung der Diskussion um den Klimaschutz in der Landwirtschaft hat der Deutsche Bauernverband (DBV) einen Faktencheck zu „Methanemissionen in der Rinderhaltung“ vorgelegt.
Rinderhaltung und Milcherzeugung werden gelegentlich als Klimakiller dargestellt, was sie bei Zugrundelegung der Fakten aber nicht sind. Im Gegenteil, die deutsche Milchproduktion arbeitet im weltweiten Maßstab extrem klimaeffizient und hat nur einen sehr kleinen Anteil an den nationalen Treibhausgasemissionen, betont der Bauernverband bei der Veröffentlichung der Analyse.
Der Faktencheck rückt die Dimensionen in der Klimadebatte zurecht und stellt die effiziente Arbeitsweise der deutschen Milcherzeugung dar. Da Landwirtschaft in natürlichen Prozessen arbeitet bei denen Treibhausgase entstehen, ist eine Neutralität an Emissionen nicht zu erreichen. Doch sorgt die Haltung von Rindern dafür, dass ökologisch und klimatisch wertvolles Grünland erhalten bleibt und für die menschliche Ernährung nutzbar gemacht wird. Eine Reduzierung der Rinderhaltung in Deutschland würde nicht zum Klimaschutz beitragen, sondern den Erhalt von aus Klimaschutzgründen wertvollen Dauergrünland gefährden und Milcherzeugung an weniger klimaeffiziente Standorte verlagern. In der Summe könnten durch den Verlust von Grünland und Emissionsverlagerungen die weltweiten Treibhausgasemissionen bei einer Abstockung der deutschen Rinderbestände sogar ansteigen.
Den Faktencheck kann unter www.bauernverband.de/faktencheck-methanemissionen abgerufen werden.
Quelle: www.lbv-bw.de
Wir machen mit – Der Kreisbauernverband ist nun auch auf Facebook
Den Kreisbauernverband Reutlingen finden Sie ab sofort auch auf Facebook als „Kreisbauernverband Reutlingen e.V.“. Verfolgen Sie unsere Aktivitäten. Wir freuen uns über jedes „Gefällt mir“!
… und noch vieles mehr!
Kreisbauernverband Reutlingen demonstriert in Brüssel
Mit rund 30 Bauern ist der Kreisbauernverband Reutlingen am
vergangenen Montag in den frühen Morgenstunden nach Brüssel gereist. Bei
der dortigen Großdemonstration machten am Rande des Sondergipfels der
EU-Agrarminister mehrere tausend Landwirte aus ganz Europa auf die
prekäre Situation an den Agrarmärkten aufmerksam.
In ganz Deutschland
leiden viele Landwirte unter den drastisch gesunkenen Preisen und
kämpfen um ihre Existenz. Auch die Tierhalter, sowohl die
Milchviehhalter wie aber auch die Schweinemäster und Ferkelerzeuger im
Landkreis Reutlingen sind von den schwierigen Markt- und politischen
Rahmenbedingungen betroffen.
Die Lage auf den EU-Märkten für Rind- und Schweinefleisch, Milcherzeugnisse sowie Obst und Gemüse ist besonders kritisch.
Der
aktuelle Preisverfall ist nach Einschätzung des Bauernverbandes nicht
zuletzt auf das Handelsembargo mit Russland und sinkende Exporte nach
China zurückzuführen.
Deshalb unterstützt der Kreisbauernverband mit
seinen Mitgliedern die Forderung des Deutschen Bauernverbandes, mit
einer Markt- und Exportoffensive zukunftsfähige Absatzmärkte in
Drittländern zu erschließen.
Die Zusage der Agrarminister, ein
Hilfspaket zu schnüren, ist sicherlich der erste Schritt in die
richtige Richtung. Die von der EU-Kommission ergriffenen Maßnahmen
tragen zwar zur Entschärfung der Lage bei, sind aber bei weitem nicht
ausreichend, um die Einbußen der Landwirte zu kompensieren. So lautete
der einhellige Tenor der Verbandsmitglieder auf der langen Heimfahrt.
Notwendig ist jetzt eine unbürokratische, schnelle Umsetzung der EU-Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität der Betriebe.
Zudem seien langfristig weitere Maßnahmen zur Bewältigung der zunehmenden Volatilität auf den Agrarmärkten notwendig.
„Die
Landwirte sind bereit, neue Wege zu gehen“, so lautete die Botschaft
von Kreisobmann Gebhard Aierstock bereits bei der Lichtmesstagung 2015.
Quelle Foto: DBV
FFH-Mähwiesen
Im Landkreis Reutlingen wurden die gesetzlich geschützten
Biotope (z.B. Hecken, Feldgehölze, Feuchtgebiete usw.) im Auftrag des
Landes Baden-Württemberg neu kartiert. Dabei wurden auch Flachland- und
Bergmähwiesen außerhalb der nach Brüssel gemeldeten FFH-Gebiete erfasst.
Bei
diesen Kartierungen wurden zum einen Verlustflächen festgestellt und
zum anderen neue artenreiche Bestände unter Schutz gestellt.
Im
Landkreis Reutlingen wurden zum einen 495 ha „Verlustflächen“ gegenüber
2003 festgestellt. Zudem kamen aber in den Natura 2000 Gebieten auch 255
ha neue Flächen dazu, welche 2003 noch nicht erfasst wurden und
vermutlich auch noch nicht vorhanden waren. Außerhalb der Natura 2000
Gebiete wurden im letzten Jahr allein in unserem Landkreis zusätzlich
weitere 3117 ha neu kartiert und als FFH-Mähwiesen eingestuft. Insgesamt
haben somit in unserem Landkreis ca. 20 % der Grünlandfläche (soviel
wie in keinem anderen Landkreis) den Schutzstatus einer FFH- Mähwiese.
Der
Kreisbauernverband Reutlingen hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit
den FFH-Mähwiesen befasst, wobei festgehalten werden kann, dass die
europäischen Richtlinien über die Natura 2000 Gebiete zu zahlreichen
Schwierigkeiten in der Umsetzung führen und sich aus unserer Sicht viele
Fragen auftun.
Wesentliche Problemstellungen haben wir
aufgearbeitet und unsere Positionen zu verschiedenen Punkten
festgehalten. In zahlreichen Gesprächen auf vielen politischen Ebenen
wie auch mit den verschiedensten Verwaltungsinstitutionen konnten wir
diese weitergeben. Ebenso haben wir verschiedene Fragestellungen zum
Thema FFH-Mähwiesen über eine Landtagsanfrage an die Landesregierung
gestellt.
Das Positionspapier FFH-Mähwiesen des Kreisbauernverbands
Reutlingen sowie weitere Informationen möchten wir Ihnen hiermit zur
Verfügung stellen und bitten um Unterstützung unserer Forderungen.
Das Positionspapier „FFH-Mähwiesen“ des Kreisbauernbauernverband Reutlingen finden Sie hier.
SVLFG-Broschüre Rinderhaltung
Die Rinderhaltung zählt zu den unfallträchtigsten Produktionsbereichen in der Landwirtschaft. Etwa jeder achte Unfall in der Landwirtschaft ereignet sich beim Umgang mit Rindern. Ursache sind neben baulichen Mängeln häufig Fehler im Umgang mit den Tieren.
Die SVLFG hat dazu eine Broschüre aufgelegt. Diese befasst sich in erster Linie mit dem Verhalten von Rindern und informiert zudem über den aktuellen Stand der Technik im Stall.
Sie können die Broschüre Rinderhaltung sowei weitere interessamte Publikationen zur Prävention in der Landwirtschaft HIER herunterladen.
Landwirtschaft muss Pflichtfach werden
Laut einer Emnid-Umfrage, die im Auftrag der i.m.a. durchgeführt wurde kommt die Landwirtschaft im Schulunterricht zu kurz. Demnach wünschen sich die Hälfte der Bundesbürger eine stärkere Berücksichtigung landwirtschaftlicher Themen in den Schulen. Zwei Drittel fordern sogar, diese Themen sollten verpflichtend unterrichtet werden.
„Die deutschen Landwirte sind bereit,
Schulklassen zu empfangen“, weiß Patrik Simon vom i.m.a e.V., der
bereits rund 70.000 Lehrer und Lehrerinnen mit didaktischem
Unterrichtsmaterial unterstützt. „Doch so lange in den Lehrplänen
landwirtschaftliche Themen nicht verbindlich vorgeschrieben sind, wird
es beim Engagement einiger weniger Pädagogen bleiben“, befürchtet der
i.m.a-Geschäftsstellenleiter.
Quelle: ima-agrar.de