Das Umweltministerium hat sich inzwischen auf unsere Mitmachaktion zur Gewässerrandstreifen-Problematik gemeldet.
Nachstehende Antwort wurde am vergangenen Freitag an die Teilnehmer der LBV-Mitmachaktion versendet.
Falls ein Gewässer nicht im Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen
Gewässernetz (AWGN) geführt ist, sind die Grundstücke an diesem Gewässer
vom Verbot chemischen Pflanzenschutzes und Düngung nicht betroffen. Das
erklärt das Umweltministerium in seiner Antwort an die Teilnehmer der
Mitmachaktion. Sollte ein wasserwirtschaftlich bedeutendes Gewässer im
AWGN nicht aufgeführt sein, ist es laut Ministerium Aufgabe der
Wasserbehörde, den betroffenen Landwirten eine andere Einstufung
mitzuteilen.
Einblick in das AWGN erhalten Sie über die
Homepage der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Baden-Württemberg (LUBW) auf www.lubw.baden-wuerttemberg.de bzw. http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml, Sie müssen dann die Informationen zu den Gewässern über die sogenannten „Themen“, in die Karte einblenden.