Gewässerrandstreifen

Das Umweltministerium hat sich inzwischen auf unsere Mitmachaktion zur Gewässerrandstreifen-Problematik gemeldet.

Nachstehende Antwort wurde am vergangenen Freitag an die Teilnehmer der LBV-Mitmachaktion versendet.

Falls ein Gewässer nicht im Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) geführt ist, sind die Grundstücke an diesem Gewässer vom Verbot chemischen Pflanzenschutzes und Düngung nicht betroffen. Das erklärt das Umweltministerium in seiner Antwort an die Teilnehmer der Mitmachaktion. Sollte ein wasserwirtschaftlich bedeutendes Gewässer im AWGN nicht aufgeführt sein, ist es laut Ministerium Aufgabe der Wasserbehörde, den betroffenen Landwirten eine andere Einstufung mitzuteilen.

Einblick in das AWGN erhalten Sie über die Homepage der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) auf www.lubw.baden-wuerttemberg.de bzw. http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml, Sie müssen dann die Informationen zu den Gewässern über die sogenannten „Themen“, in die Karte einblenden.