In einer gemeinsamen Stellungnahme haben der Landesjagdverband, der
Landesbauernverband in Baden-Württemberg, der Badische
Landwirtschaftliche Hauptverband, der Grundbesitzerverband, der Verband
der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer und die Forstkammer den
vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorgestellten
Arbeitsentwurf des „Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes für
Baden-Württemberg“ abgelehnt.
Landesweit sind Landwirte wie Jäger äußerst verärgert über den Ablauf und die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens.
Der Kreisbauernverband Reutlingen hat in einem Schreiben an die Landtagsabgeordneten der SPD und der Grünen in einem Schreiben mit Nachdruck verdeutlicht, dass die Regelungen zum Wildschadensersatz bei Mais, wonach der geschädigte Landwirt 20 Prozent des Schadens selbst tragen soll, nicht akzeptiert werden. Juristen halten diese Regelung für verfassungswidrig.