Agrardieselantrag

In diesem Jahr sind erstmals im Agrardieselantrag ggf. Angaben zur Biomasseverwertung zu machen. Im Kurzantrag handelt es sich dabei um die Punkte 1.4 und 1.5. im Langantrag um Punkt 3.5.

Zwischenzeitlich liegt uns die Information vor, dass es momentan zwischen Finanzbehörde und Zollamtsbehörde zu Auslegungsschwierigkeiten kommt, wie der Punkt mit den Biogasanlagen und der Lieferung von Biomasse zu verstehen ist.
Aus diesem Grund lautet die Empfehlung im Moment keine Agrardieselanträge gestellt werden, bei denen dieser Punkt in irgendeiner Form unklar ist. Der Sachverhalt wird vermutlich bis Anfang Februar geklärt.

Gerne sind wir Ihnen bei der Agrardieselantragsstellung behilflich und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

„Tragfähiger Kompromiss für die Landwirtschaft“

„Tragfähiger Kompromiss für die Landwirtschaft“

Deutscher Bauernverband zum Koalitionsvertrag: In bestimmten Punkten nacharbeiten

„Der Koalitionsvertrag von Union und SPD ist ein tragfähiger Kompromiss für die Landwirtschaft“, erklärte Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in einer ersten Reaktion. „Die Verständigung beim Agrardiesel, der Bestandsschutz im EEG und die Fortführung der geltenden Regelungen bei der Erbschaftsteuer sind wichtige Botschaften für die landwirtschaftlichen Betriebe, die verlässliche politische Rahmenbedingungen erwarten.“

„In einigen Punkten muss aus Sicht der Landwirtschaft aber noch nachgearbeitet werden“, forderte Rukwied. Beispielsweise gehe die Einigung auf einen gesetzlichen Mindestlohn für die Landwirtschaft teilweise über das hinaus, was wirtschaftlich tragfähig sei. „Ich setze jetzt darauf, dass vor allem für die Saisonarbeitskräfte tarifliche Regelungen möglich bleiben“, erklärte Rukwied. Die von der Koalition geplante Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz zu einer Förderung für den Ländlichen Raum müsse mit zusätzlichen Finanzmitteln unterlegt werden. Rukwied weiter: „Das Ziel einer flächendeckenden Breitband-Versorgung für den ländlichen Raum unterstütze ich nachdrücklich“.

„Landwirtschaft und Ernährung gehören zu den globalen Schlüsselbranchen des 21. Jahrhunderts. Daher ist der Erhalt eines starken Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Ländliche Räume mit einer engen Verzahnung zum gesundheitlichen Verbraucherschutz notwendig“, stelle Rukwied fest.

Autor:DBV

Landeswassergesetz

Vergangene Woche hat der Landtag das Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts für Baden-Württemberg verabschiedet. Dabei wurde an einer Verschärfung beim Gewässerrandstreifen festgehalten. Ab 2019 ist demnach Ackerland in einem Bereich von 5 entlang des Gewässers in Grünland umzuwandeln. In diesem Bereich ist der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln – im übrigen über das Bundesrecht hinaus – verboten.

Der Bauernverband hat die Änderungen zu den Gewässerrandstreifen bereits im Vorfeld kritisiert und u.a. die Landtagsabgeordneten in einem Schreiben insbesondere über die Folgen für die Praxis informiert.

Vergünstigung für Mitglieder beim Bezug von Geodaten

Vergünstigung für Mitglieder beim Bezug von Geodaten

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) hat mit dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) eine Rahmenvereinbarung Landwirtschaft abgeschlossen.

In dieser Vereinbarung ist geregelt, dass Bauernverbandsmitglieder amtliche Geobasisinformationen zu besonderen Bedingungen beziehen und nutzen können.

Geobasisdaten werden z.B. für Navigationsgeräte von Traktoren benötigt.

Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie bei uns auf der Geschäftsstelle.

Neuer Service des Landesbauernverbandes: Mediation

Neuer Service des Landesbauernverbandes: Mediation

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg bietet das Verfahren der Mediation als neue Dienstleistung für seine Mitglieder an. Es stehen acht ausgebildete Mediatoren zur Verfügung. Die Gebühren für eine Mediation werden nicht nach dem Streitwert, sondern nach dem Zeitaufwand bemessen. Das Stundenhonorar beträgt 95 Euro plus Mehrwertsteuer.

Die Mediation eignet sich grundsätzlich für alle denkbaren Streitigkeiten, insbesondere bei Konflikten:

  • in der Familie: zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern, bei Erbauseinandersetzungen, Hofnachfolge oder Klärung der Pflege und Betreuung von Familienangehörigen
  • im Betrieb: zwischen Gesellschaftern, unter Mitarbeitern, mit Kunden, Herstellern oder Lieferanten, zwischen Pächtern und Verpächtern

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns auf der Geschäftsstelle

Mitmachaktion „Pflanzen ernähren und schützen!“

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, hat anlässlich der Agritechnica 2013 in Hannover die Aktion „Pflanzen ernähren und schützen!“ gestartet. Mit der neuen Aktion auf der Mitmachplattform „meine-bauernfamilie.de“ können sich die Landwirte in Deutschland nun direkt an die EU-Kommissare Janez Potocnik und Tonio Borg wenden und diese auffordern, die Erzeugung von qualitativ hochwertigen und sicheren Nahrungsmitteln auch weiterhin zu ermöglichen.

Der DBV-Präsident erklärte vor Journalisten in Hannover, dass die EU-Kommission eine standort- und bedarfsgerechte Düngung grundsätzlich in Frage stellen will. So gäbe es Vorschläge für absolute Obergrenzen bei der Düngung und Überlegungen, die Ausbringung von Wirtschaftsdünger erheblich einzuschränken. Das alles stehe im deutlichen Widerspruch zum Grundsatz der bedarfsgerechten Düngung. Dieses Prinzip und dessen Dokumentation sei in Deutschland Stand der guten fachlichen Praxis. „Künftig noch Qualitätsweizen in Deutschland zu produzieren, dürfte unter diesen Umständen sehr schwer werden“, so Rukwied. Mit den neuen Vorschlägen steige zudem der Bürokratieaufwand für Ackerbauern und Tierhalter. In der Folge würde letztlich die internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter abnehmen, führte Rukwied weiter aus. Rückblickend sei aber auch festzustellen, dass der Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft in den letzten 20 bis 30 Jahren wesentlich effizienter geworden ist. „Das ist der Natur und der Wirtschaftlichkeit zugutegekommen.“

Sein Unverständnis brachte Rukwied auch über die Bestrebungen der EU-Kommission zum Ausdruck, die Verfügbarkeit von sicheren und geprüften Pflanzenschutzmitteln weiter zu beschneiden. In der EU gelten sehr strenge Sicherheitsstandards für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Eine Abwägung in Hinblick auf den Nutzen des Einsatzes finde jedoch nicht statt. Beispielsweise sei die einmalige Beizung mit einer geringen Einsatzmenge von Neonicotinoiden nicht mehr möglich, stattdessen muss nun der Pflanzenschutzmitteleinsatz durch mehrfache Behandlungen der Kulturen erfolgen. Als Weg in die falsche Richtung bezeichnete Rukwied zudem die Pläne, die Bewertungsverfahren für Pflanzenschutzmittel künftig an theoretisch denkbaren Gefahren und nicht mehr auf Basis tatsächlicher Risiken auszurichten. „Das ist weltfremd!“, stellte Rukwied klar.

Rukwied machte in Hannover zusammenfassend deutlich, dass die bedarfsgerechte Ernährung und der Gesundheitsschutz unserer Kulturpflanzen die Grundpfeiler der Landwirtschaft sind. Leider fände die Expertise der Landwirte zu selten Gehör. Daher appelliere er an die Bäuerinnen und Bauern, sich zahlreich an der Aktion „Pflanzen ernähren und schützen!“ zu beteiligen.

Machen Sie mit unter www.meine-bauernfamilie.de

Milchbauern diskutieren Superabgabe, Greening und Marktentwicklung

Milchbauern diskutieren Superabgabe, Greening und Marktentwicklung

Am Rande der Agritechnica in Hannover tagte der Fachausschuss Milch des Deutschen Bauernverbandes (DBV). Angesicht einer drohenden Superabgabe bei der im übernächsten Jahr anstehenden Milchquote kamen die Fachleute zu der Einschätzung, dass politische Maßnahmen zur Minderung einer drohenden Superabgabe erforderlich seien. Den Teilnehmern erschien eine Aufhebung der Fettkorrektur das geeignete Instrument, um schnell und unbürokratisch eine Änderung im EU-Recht zu erreichen, erklärte DBV-Milchpräsident Udo Folgart.

Ein weiterer Schwerpunkt des Milchausschusses war die Umsetzung der Brüsseler Agrarreform in Deutschland, berichtet der DBV. Insbesondere das beschlossene Greening mache vielen Milchviehbetrieben große Sorgen. Folgart forderte, die Anrechnung von Grünland als Greening-Leistung besser zu stellen. Dafür müsse sich das Bundeslandwirtschaftsministerium bei der EU-Kommission einsetzen. Nur Betriebe mit einem Grünlandanteil von 75 Prozent als „gegreent“ zu erklären, sei viel zu hoch angesetzt und spiegele nicht annähernd die Realitäten der Betriebsstrukturen wieder. Auch müsse der Zwischenfruchtanbau eine angemessene Bewertung erfahren. Bislang sollen von 10 Hektaren mit Zwischenfruchtanbau nur 3 Hektar als Greening-Leistung anerkannt werden. Folgart forderte hier mindestens 5 Hektar anzusetzen, wie dies auch in Dänemark diskutiert werde.

Des Weiteren befasste sich der Ausschuss mit der derzeitigen Tierseuchenlage in Europa. Dabei müsse die Exportfähigkeit gegenüber Drittländern im Auge behalten werden, um die aktuell gute Marktlage nicht zu gefährden. In diesem Zusammenhang wies Folgart auf das 5. Berliner Milchforum hin, welches am 13./14. März 2014 stattfinden wird und sich intensiv mit der internationalen Marktlage auseinandersetzen wird.

Achtung: Derogation endet 2013

Betriebliche Anpassungen erforderlich

Die Düngeverordnung ist in Deutschland das Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nitratrichtlinie. Dieses läuft Ende 2013 aus. Daran gekoppelt ist die Entscheidung der EU-Kommission über die Möglichkeit für bestimmte Betriebe eine Ausnahme von der N-Obergrenze von 170 kg N/ha für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft zu beantragen. Diese sogenannte Derogation ist bis 31. Dezember 2013 befristet.

Die Bundesregierung hat trotz mehrfachen Drängens der Bundesländer auf den Agrarministerkonferenzen der vergangenen beiden Jahre keinen Entwurf einer neuen Düngeverordnung vorgelegt. Die EU-Kommission war daher nicht bereit, die Derogation zu verlängern, so dass diese ohne weitere Verlängerung und ohne Übergangsfrist zum Jahresende 2013 ausläuft.

Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die die N-Obergrenze der Düngeverordnung nicht einhalten können, werden daher dringend aufgefordert die notwendigen Maßnahmen zur Anpassung einzuleiten und umzusetzen, damit sie die gute fachliche Praxis einhalten und im Falle einer Kontrolle keine Nachteile erlangen.

Eine verstärkte Solidarität und Aufnahmebereitschaft von Betrieben ohne oder mit geringerem Wirtschaftsdüngeraufkommen und geeignete Aufbereitungstechniken zur Verbesserung der Transportwürdigkeit können zur Lösung beitragen.

Voraussetzung für eine künftige Derogation ist eine novellierte Düngeverordnung. Diese muss von der EU-Kommission als für eine erneute Beantragung der Derogation geeignet anerkannt sein. Es ist daher davon auszugehen, dass eventuell erst 2016 und dann unter wesentlich strengeren Rahmenbedingungen wieder eine Derogation möglich sein könnte. Künftig sollen beispielsweise auch Gärreste pflanzlicher Herkunft unter die N-Obergrenze und die damit zusammenhängenden Regelungen fallen.

Wenn Sie nach geeigneten betrieblichen Anpassungen suchen, beraten wir Sie gerne auf unserer Geschäftsstelle.

PAMIRA Sammelstellentermine 2014

PAMIRA Sammelstellentermine 2014

Jährlich fallen rund 3.000 Tonnen leere Pflanzenschutzmittelverpackungen an. Der Kunststoff, aus dem sie hergestellt wurden, kann wieder verwertet werden. Das System ist einfach: Landwirte sammeln die angefallenen Verpackungen und geben sie – vollständig entleert, gespült und trocken – an festgelegten Terminen beim Agrarhandel in ihrer Nähe ab.

Alle Sammelstellen und Termine sind unter www.pamira.de veröffentlicht.