In diesem Jahr sind erstmals im Agrardieselantrag ggf. Angaben zur Biomasseverwertung zu machen. Im Kurzantrag handelt es sich dabei um die Punkte 1.4 und 1.5. im Langantrag um Punkt 3.5.
Zwischenzeitlich liegt uns die Information vor, dass es momentan
zwischen Finanzbehörde und Zollamtsbehörde zu Auslegungsschwierigkeiten
kommt, wie der Punkt mit den Biogasanlagen und der Lieferung von
Biomasse zu verstehen ist.
Aus diesem Grund lautet die Empfehlung im
Moment keine Agrardieselanträge gestellt werden, bei denen dieser Punkt
in irgendeiner Form unklar ist. Der Sachverhalt wird vermutlich bis
Anfang Februar geklärt.
Gerne sind wir Ihnen bei der Agrardieselantragsstellung behilflich und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.