Agrardieselantrag

In diesem Jahr sind erstmals im Agrardieselantrag ggf. Angaben zur Biomasseverwertung zu machen. Im Kurzantrag handelt es sich dabei um die Punkte 1.4 und 1.5. im Langantrag um Punkt 3.5.

Zwischenzeitlich liegt uns die Information vor, dass es momentan zwischen Finanzbehörde und Zollamtsbehörde zu Auslegungsschwierigkeiten kommt, wie der Punkt mit den Biogasanlagen und der Lieferung von Biomasse zu verstehen ist.
Aus diesem Grund lautet die Empfehlung im Moment keine Agrardieselanträge gestellt werden, bei denen dieser Punkt in irgendeiner Form unklar ist. Der Sachverhalt wird vermutlich bis Anfang Februar geklärt.

Gerne sind wir Ihnen bei der Agrardieselantragsstellung behilflich und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.