Landeswassergesetz

Vergangene Woche hat der Landtag das Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts für Baden-Württemberg verabschiedet. Dabei wurde an einer Verschärfung beim Gewässerrandstreifen festgehalten. Ab 2019 ist demnach Ackerland in einem Bereich von 5 entlang des Gewässers in Grünland umzuwandeln. In diesem Bereich ist der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln – im übrigen über das Bundesrecht hinaus – verboten.

Der Bauernverband hat die Änderungen zu den Gewässerrandstreifen bereits im Vorfeld kritisiert und u.a. die Landtagsabgeordneten in einem Schreiben insbesondere über die Folgen für die Praxis informiert.