Achtung: Derogation endet 2013

Betriebliche Anpassungen erforderlich

Die Düngeverordnung ist in Deutschland das Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nitratrichtlinie. Dieses läuft Ende 2013 aus. Daran gekoppelt ist die Entscheidung der EU-Kommission über die Möglichkeit für bestimmte Betriebe eine Ausnahme von der N-Obergrenze von 170 kg N/ha für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft zu beantragen. Diese sogenannte Derogation ist bis 31. Dezember 2013 befristet.

Die Bundesregierung hat trotz mehrfachen Drängens der Bundesländer auf den Agrarministerkonferenzen der vergangenen beiden Jahre keinen Entwurf einer neuen Düngeverordnung vorgelegt. Die EU-Kommission war daher nicht bereit, die Derogation zu verlängern, so dass diese ohne weitere Verlängerung und ohne Übergangsfrist zum Jahresende 2013 ausläuft.

Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die die N-Obergrenze der Düngeverordnung nicht einhalten können, werden daher dringend aufgefordert die notwendigen Maßnahmen zur Anpassung einzuleiten und umzusetzen, damit sie die gute fachliche Praxis einhalten und im Falle einer Kontrolle keine Nachteile erlangen.

Eine verstärkte Solidarität und Aufnahmebereitschaft von Betrieben ohne oder mit geringerem Wirtschaftsdüngeraufkommen und geeignete Aufbereitungstechniken zur Verbesserung der Transportwürdigkeit können zur Lösung beitragen.

Voraussetzung für eine künftige Derogation ist eine novellierte Düngeverordnung. Diese muss von der EU-Kommission als für eine erneute Beantragung der Derogation geeignet anerkannt sein. Es ist daher davon auszugehen, dass eventuell erst 2016 und dann unter wesentlich strengeren Rahmenbedingungen wieder eine Derogation möglich sein könnte. Künftig sollen beispielsweise auch Gärreste pflanzlicher Herkunft unter die N-Obergrenze und die damit zusammenhängenden Regelungen fallen.

Wenn Sie nach geeigneten betrieblichen Anpassungen suchen, beraten wir Sie gerne auf unserer Geschäftsstelle.