Betriebliche Anpassungen erforderlich
Die Düngeverordnung
ist in Deutschland das Aktionsprogramm zur Umsetzung der
Nitratrichtlinie. Dieses läuft Ende 2013 aus. Daran gekoppelt ist die
Entscheidung der EU-Kommission über die Möglichkeit für bestimmte
Betriebe eine Ausnahme von der N-Obergrenze von 170 kg N/ha für
Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft zu beantragen. Diese sogenannte
Derogation ist bis 31. Dezember 2013 befristet.
Die Bundesregierung hat trotz mehrfachen Drängens der Bundesländer
auf den Agrarministerkonferenzen der vergangenen beiden Jahre keinen
Entwurf einer neuen Düngeverordnung vorgelegt. Die EU-Kommission war
daher nicht bereit, die Derogation zu verlängern, so dass diese ohne
weitere Verlängerung und ohne Übergangsfrist zum Jahresende 2013
ausläuft.
Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die die
N-Obergrenze der Düngeverordnung nicht einhalten können, werden daher
dringend aufgefordert die notwendigen Maßnahmen zur Anpassung
einzuleiten und umzusetzen, damit sie die gute fachliche Praxis
einhalten und im Falle einer Kontrolle keine Nachteile erlangen.
Eine verstärkte Solidarität und Aufnahmebereitschaft von Betrieben ohne
oder mit geringerem Wirtschaftsdüngeraufkommen und geeignete
Aufbereitungstechniken zur Verbesserung der Transportwürdigkeit können
zur Lösung beitragen.
Voraussetzung für eine künftige
Derogation ist eine novellierte Düngeverordnung. Diese muss von der
EU-Kommission als für eine erneute Beantragung der Derogation geeignet
anerkannt sein. Es ist daher davon auszugehen, dass eventuell erst 2016
und dann unter wesentlich strengeren Rahmenbedingungen wieder eine
Derogation möglich sein könnte. Künftig sollen beispielsweise auch
Gärreste pflanzlicher Herkunft unter die N-Obergrenze und die damit
zusammenhängenden Regelungen fallen.
Wenn Sie nach geeigneten betrieblichen Anpassungen suchen, beraten wir Sie gerne auf unserer Geschäftsstelle.