Bereits seit mehreren Jahren bietet der Kreis-bauernverband die Zahlungsanspruchsvermitt-lung zwischen Mitgliedern an. Unbürokratisch werden Zahlungsansprüche vermittelt und bei Bedarf auch übertragen.
All diejenigen, die bereits den Gemeinsamen Antrag über uns erstellen lassen, können von diesem Angebot profitieren. Aber auch Mit-glieder, die den Antrag nicht über uns erstellen lassen, können Zahlungsansprüche über uns beziehen bzw. abgeben. Erfahrungsgemäß läuft der Zahlungsanspruchshandel immer erst während der Antragsphase zwischen 15. März und 15. Mai. Die Zahlungsansprüche müssen bis zum 15. Mai übertragen sein. Wenn Sie Zahlungsansprüche suchen bzw. abzugeben haben, dürfen Sie sich gerne bei uns melden.
Stoffstrombilanzierung
Nach der Stoffstrombilanzverordnung vom 14.12.2017 sind einige Betriebe verpflichtet, für das Jahr 2019 eine Stoffstrombilanz zu erstel-len. Davon sind im wesentlichen Betriebe be-troffen, die eine eigene Viehhaltung mit einem N-Anfall von über 750 kg N pro Jahr (das ent-spricht ungefähr 10 GV) und gleichzeitig mehr als 750 kg Gesamt-N (das entspricht ca. 150 m³) aus Wirtschaftsdünger (Gülle, Gärreste etc.) von anderen Betrieben aufnehmen.
Die Bilanz muss jährlich bis spätestens 30.06. erstellt werden. D.h. für das Jahr 2019 muss die Bilanz bis zum 30.06.2020 vorliegen.
Gerne erstellen wir für Sie Ihre Stoffstrombilanz – in diesem Fall bitten wir Sie um rechtzeitige Kontaktaufnahme.
Bodennahe Ausbringung flüssiger organi-scher oder organisch-mineralischer Wirt-schaftsdünger
Grundsätzlich dürfen flüssige organische oder organisch-mineralische Wirtschaftsdünger ab 1.2.2020 auf bestelltem Ackerland nur noch streifenförmig auf den Boden ausgebracht werden.
Ausnahmen von dieser Pflicht können beim Kreislandwirtschaftsamt beantragt werden. Möglich sind diese für Flächen mit agrarstruk-turellen Besonderheiten z.B. Flurstücke < 20 ar oder schmaler als 15 m, Streuobstbestände auf Ackerflächen mit mehr als 30 Bäumen je Hektar oder für Kleinbetriebe unter 15 ha LF. Bei unbestelltem Ackerland müssen diese Dünger direkt in den Boden eingebracht (Schlitzen) oder spätestens nach 4 Stunden eingearbeitet werden. Für Grünland und mehr-jähriges Feldfutter gelten die Vorgaben der streifenförmigen Ausbringung ab 1.2.2025. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei uns oder direkt beim Kreislandwirtschaftsamt im In-fodienst unter www. reutlingen.landwirtschaft-bw.de -> Fachinformationen -> Pflanzenbau -> Düngung oder unter der Telefonnummer 07381-93977360.
Volksantrag „Gemeinsam die Umwelt schützen“
Volksantrag – jeder muss sich beteiligen, dann haben wir eine Chance!
Es ist sehr wahrscheinlich, dass es gesetzliche Änderungen zum „Artenschutz“ geben wird. Das Landawirtschafts- und Umweltmninisterium haben dazu bereits ein Eckpunktepapier ausgearbeitet. Aktuell wird dazu mit zahlreichen Verbänden und Interessensgruppen an „runden Tischen“ gesprochen. Bevor es schließlich zu einem Gesetzestext kommt.
Nach unser Auffassung gibt es nur eine realistische Chance, dass unsere landwirtschaftlichen Interessen in einem möglichen Gesetz entsprechend berücksichtigt werden – der Landtag muss unsere Position in einem möglichen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen.
Um zu erreichen, dass der Landtag über unsere Position diskutiert und selbst initiativ wird, haben die Landesbauernverbände daher einen sogenannten Volksantrag „Gemeinsam die Umwelt schützen“ auf den Weg gebracht, in dem wir unsere Stimme erheben.
Damit bleiben wir bei unserer Grundrichtung:
Wir Landwirte stehen für kooperativen Naturschutz, was wir in der Vergangenheit im Kreis auch umgesetzt haben. Wir sind aber gegen ein Volksbegehren, das bäuerliche Familienexistenzen bedroht, Kulturlandschaften zerstört und die Verfügbarkeit regionaler Produkte einschränkt. Wir möchten gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen entwickeln, die den Umweltbelangen, aber auch den landwirtschaftlichen Erfordernissen gerecht werden. Wir verschließen uns nicht, wehren uns aber gegen unabgestimmte Verordnungen und unüberlegte Verbote. Und wir fordern ein, dass man uns am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.
Deshalb unterstützen wir den Volksantrag.
Dem Volksantrag liegt folgende Bewertung von Kommunikationsexperten zugrunde: Das Volksbegehren von proBiene ist spalterisch. Es versucht, das Insektensterben gegen Landwirte und Winzer auszuspielen und die große Herausforderung des Artenschutzes auf dem Rücken weniger Akteure zu lösen. Es interessiert sich nicht für ganzheitliche Lösungen.
Dagegen betonen wir mit dem Volksantrag das „Gemeinsame“. Der Volksantrag fordert eine Kraftanstrengung über verschiedene Bevölkerungsgruppen hinweg. Wir betonen, dass der Artenschutz nur mit der Landwirtschaft gelingen kann und nicht gegen sie. Der Volksantrag zeigt Maßnahmen auf, mit denen auch die Landwirtschaft einen Beitrag zum Artenschutz leisten kann.
Seit dem 17. Oktober können Unterstützungsunterschriften für unseren Volksantrag abgegeben werden. Wir benötigen in den nächsten Monaten insgesamt mindestens 40.000 Unterschriften- je mehr umso besser. Unser Ziel ist es, schnellstmöglich auf die geforderte Anzahl und möglichst weit darüber hinaus zu kommen, damit wir möglichst zeitgleich mit dem Ablauf des Volksbegehrens die Landtagsbeteiligung einfordern können.
Wir bitten deshalb Sie, liebe Mitglieder, diesen Volksantrag mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Warum wir pro Biene, aber gegen das Volksbegehren sind!
Der Landesbauernverband hat eine Verbraucher-Broschüre zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ entwickelt. Unter dem Titel „Warum wir pro Biene, aber contra Volksbegehren sind“ erfährt der Leser Forderungen und Inhalte des Volksbegehrens, Fakten dazu und die Folgen für die baden-württembergische Landwirtschaft.
Sie können die Broschüre herunterladen und ausdrucken. Die Broschüre gibt es auch in gedruckter Form bei uns in der Geschäftsstelle.
Sperrfristverschiebung für Grünland
Die neue Düngeverordnung sieht für Grünland grundsätzlich eine Sperrfrist vom 1. November bis 31. Januar vor. Im Landkreis Reutlingen wurde auch in diesem Jahr auf Antrag des Kreisbauern-verbandes per Allgemeinverfügung die Sperrfrist um 14 Tage nach hinten verschoben.
Die Sperrfrist gilt somit für die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel mit wesentlichen N-Gehalten (über 1,5 Prozent in der Trockenmasse) vom 15. November 2019 bis einschließlich 14. Februar 2020. Wichtig: Die Sperrfrist-Verschiebung erstreckt sich lediglich auf Dauergrünland und gilt nicht in Problem- und Sanierungsgebieten von Wasserschutzgebieten (Neubrunnenquelle).
Die konkreten Inhalte der Allgemeinverfügung finden Sie unter:
https://reutlingen.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aktuelles/Sperrfristverschiebung+AV/?LISTPAGE=738187
Kreisbauernverband Reutlingen beim Biosphärenmarkt in Münsingen
Am kommenden Donnerstag (3.10.2019) wird der Kreisbauernverband zum ersten Mal einen Stand beim Biosphärenmarkt in Münsingen haben. Mit diesem Stand wollen wir für die heimische Landwirtschaft werben und auch hier unsere Position zum Volksbegehren den Verbrauchern näher bringen.

Plakate und Postkarten zum Volksbegehren
Wir haben Plakate und Postkarten mit verschiedenen Motive entworfen und drucken lassen (siehe Beispiel). Diese Plakate und Postkarten könnt ihr bei uns in der Geschäftsstelle erhalten. Die Plakate sind ca. 120*80 cm groß. Auf der Rückseite der Postkarten wird unsere Position erläutert (siehe unten).
Es wäre schön, wenn möglichst viele Verbraucher durch die Postkarten und Plakate auf unsere Position zum Volksbgehren aufmerksam werden.

Volksbegehren – Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe im Kreis Reutlingen
Die vorgesehenen Gesetzesänderungen durch das Volksbegehren würden unsere heimische Landwirtschaft massiv treffen. Die Bauern im Land könnten die Bewirtschaftung ihrer Flächen wie bewährt nicht mehr fortsetzen. Durch die erzwungene Bewirtschaftungsänderung bis hin zur Aufgabe der Bewirtschaftung wären viele landwirtschaftliche Betriebe existenziell bedroht.
Der ökologische Landbau müsste durch die geforderte Ausdehnung von derzeit 14 auf mindestens 50 Prozent der Fläche erhebliche Markt ver zer rungen verkraften, statt seinen gesunden Wachstumskurs fortzusetzen. Die Versorgung mit regional erzeugten Lebensmitteln würde sinken und das Landschaftsbild sich verändern. Im Gegenzug würde der Import von Lebensmittel steigen und in anderen Regionen der Erde würde Produktion intensiviert werden.
Gerade die Bauern in Baden-Württemberg leisten bereits heute mit Maßnahmen weit
über dem gesetzlichen Standard sehr viel für den Natur- und Umweltschutz.
Der Erhalt der Artenvielfalt, ein Thema das uns alle angeht, liegt den Landwirten im Kreis Reutlingen sehr am Herzen. FAKT-Blühmischungen, FFH-Grünland sowie die Streuobstbestände im Kreis tragen insbesondere zum Erhalt der Biodiversität bei.
Mit Ihrem Nein zum Volksbegehren unterstützen Sie die heimische Landwirtschaft und stehen für:
Ja zum Erhalt der Kulturlandschaft
Ja zu regionalen Lebensmittel
Nein zu Marktverzerrungen
Nein zu steigendem Lebensmittel Import
Nein zur Intensivierung der Landwirtschaft in anderen Erdteilen bei gleichzeitiger Zerstörung der dortigen Natur

Reutlingen e.V.
Kurz und knapp: Der LBV-Faktencheck zum Volksbegehren
Der Landesbauernverband hat in seinem Faktencheck kurz und knapp auf vier Seiten die wichtigsten Positionen des Berufsstandes zusammengefasst.
Volksbegehren: Richtige Ziele, falsche Maßnahmen
Viele Bauernfamilien fürchten um ihre Existenz
Das Stuttgarter Innenministerium hat heute das „Volksbegehren zur
Rettung der Artenvielfalt in Baden-Württemberg“ für rechtlich zulässig
erklärt. „Die Ziele des Volksbegehrens sind richtig, die Maßnahmen aber
völlig überzogen. Diese könnten zum Treiber des Strukturwandels werden“,
sagt Joachim Rukwied, Präsident des Landesbauernverbandes (LBV). „Wir
Bauernfamilien bekennen uns zum Artenschutz. Das haben wir durch unser
großes Engagement bei freiwilligen Maßnahmen im Natur- und Umweltschutz
bereits bewiesen.“
Die Landwirte im Land
wirtschaften bereits auf knapp 400.000 Hektar Fläche besonders
naturverträglich, zusätzlich betreiben die Bauernfamilien fast 200.000
Hektar ökologischen Landbau. „Der vorgelegte Gesetzentwurf des
Volksbegehrens Artenschutz – ‚Rettet die Bienen‘ in Baden-Württemberg
gefährdet nicht nur diese Erfolgsgeschichte, sondern auch die Existenz
unsere Familienbetriebe im Land“, ist sich Rukwied sicher.
Artenschutz mit der Landwirtschaft statt gegen sie
„Ein völliges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten würde
für viele Bauernfamilien das Aus bedeuten, beispielsweise für Obstbauern
am Bodensee oder Winzer am Kaiserstuhl und Stromberg sowie viele
Ackerbaubetriebe. Das gilt für konventionelle Betriebe genauso wie für
Ökobetriebe“, sagt Rukwied. „Notwendig sind machbare Lösungen und nicht
radikale Vorgaben, die den Bauernfamilien die Zukunftsperspektive
rauben.“ Zudem müsse der Ausbau des Ökolandbaus der tatsächlichen
Verbrauchernachfrage folgen und dürfe den Markt für die Biobauern nicht
kaputt machen. „Artenschutz mit der Landwirtschaft statt gegen sie, muss
unser aller Ziel sein“, fordert Rukwied.
Artenschutz gibt es nicht kostenlos
Die Vorschläge des Volksbegehrens werden erhebliche Kosten verursachen.
Das Land ist gefordert, für die heimischen Betriebe gangbare
Alternativen aufzuzeigen und diese dann auch finanziell zu unterstützen.
Allein der Ausbau des ökologischen Landbaus auf 50 Prozent wird das
Land ab 2035 schätzungsweise mindestens 140 Millionen Euro pro Jahr
zusätzlich kosten. Darüber hinaus werden Reduktionsziele für den Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln ohne finanzielle Unterstützung durch das Land
nicht möglich sein. „Um den Pflanzenschutzmitteleinsatz sinnvoll zu
reduzieren, brauchen wir machbare Alternativen, die teilweise noch zur
Praxisreife geführt werden müssen. Technische Lösungen für das
Ausbringen von Pflanzenschutzmittel sind teuer und es ist unabdingbar,
dass dazu die digitale Infrastruktur im ländlichen Raum massiv ausgebaut
wird. Ohne geeignete Rahmenbedingungen werden wir die notwendigen
Innovationen nicht nutzen können“, zeigt Rukwied auf.
Für den Artenschutz sind gesamtgesellschaftliche Lösungen gefragt
Die Landwirte sind bereit, sich für weitere Maßnahmen im Artenschutz zu
engagieren“, sagt Rukwied. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen dazu aber
auch ihren Teil beitragen. Denn nur mit gesamtgesellschaftlichen
Lösungen kommen wir bei diesem Thema voran. Es kann nicht sein, dass
beispielsweise Flug- und Individualverkehr ungebremst zunehmen oder die
Versiegelung der Landschaft massiv voranschreitet, aber für das
Artensterben hauptsächlich unsere bäuerlichen Familienbetriebe
verantwortlich gemacht werden.“ Die Gründe für das Artensterben seien
vielfältig, dem müsse auch mit gesamtgesellschaftlichen Lösungsansätzen
Rechnung getragen werden, ist Rukwied überzeugt.
Autor: LBV