Sperrfristverschiebung für Grünland

Die neue Düngeverordnung sieht für Grünland grundsätzlich eine Sperrfrist vom 1. November bis 31. Januar vor. Im Landkreis Reutlingen wurde auch in diesem Jahr auf Antrag des Kreisbauern-verbandes per Allgemeinverfügung die Sperrfrist um 14 Tage nach hinten verschoben.

Die Sperrfrist gilt somit für die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel mit wesentlichen N-Gehalten (über 1,5 Prozent in der Trockenmasse) vom 15. November 2019 bis einschließlich 14. Februar 2020. Wichtig: Die Sperrfrist-Verschiebung erstreckt sich lediglich auf Dauergrünland und gilt nicht in Problem- und Sanierungsgebieten von Wasserschutzgebieten (Neubrunnenquelle).

Die konkreten Inhalte der Allgemeinverfügung finden Sie unter:
https://reutlingen.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aktuelles/Sperrfristverschiebung+AV/?LISTPAGE=738187

Plakate und Postkarten zum Volksbegehren

Wir haben Plakate und Postkarten mit verschiedenen Motive entworfen und drucken lassen (siehe Beispiel). Diese Plakate und Postkarten könnt ihr bei uns in der Geschäftsstelle erhalten. Die Plakate sind ca. 120*80 cm groß. Auf der Rückseite der Postkarten wird unsere Position erläutert (siehe unten).

Es wäre schön, wenn möglichst viele Verbraucher durch die Postkarten und Plakate auf unsere Position zum Volksbgehren aufmerksam werden.

Volksbegehren – Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe im Kreis Reutlingen

Die vorgesehenen Gesetzesänderungen durch das Volksbegehren würden unsere heimische Landwirtschaft massiv treffen. Die Bauern im Land könnten die Bewirtschaftung ihrer Flächen wie bewährt nicht mehr fortsetzen. Durch die erzwungene Bewirtschaftungsänderung bis hin zur Aufgabe der Bewirtschaftung wären viele landwirtschaftliche Betriebe existenziell bedroht.

Der ökologische Landbau müsste durch die geforderte Ausdehnung von derzeit 14 auf mindestens 50 Prozent der Fläche erhebliche Markt ver zer rungen verkraften, statt seinen gesunden Wachstumskurs fortzusetzen. Die Versorgung mit regional erzeugten Lebensmitteln würde sinken und das Landschaftsbild sich verändern. Im Gegenzug würde der Import von Lebensmittel steigen und in anderen Regionen der Erde würde Produktion intensiviert werden.

Gerade die Bauern in Baden-Württemberg leisten bereits heute mit Maßnahmen weit
über dem gesetzlichen Standard sehr viel für den Natur- und Umweltschutz.
Der Erhalt der Artenvielfalt, ein Thema das uns alle angeht, liegt den Landwirten im Kreis Reutlingen sehr am Herzen. FAKT-Blühmischungen, FFH-Grünland sowie die Streuobstbestände im Kreis tragen insbesondere zum Erhalt der Biodiversität bei.
Mit Ihrem Nein zum Volksbegehren unterstützen Sie die heimische Landwirtschaft und stehen für:


Ja zum Erhalt der Kulturlandschaft
Ja zu regionalen Lebensmittel
Nein zu Marktverzerrungen
Nein zu steigendem Lebensmittel Import
Nein zur Intensivierung der Landwirtschaft in anderen Erdteilen bei
gleichzeitiger Zerstörung der dortigen Natur

Kreisbauernverband
Reutlingen e.V.

Volksbegehren: Richtige Ziele, falsche Maßnahmen

Viele Bauernfamilien fürchten um ihre Existenz

Das Stuttgarter Innenministerium hat heute das „Volksbegehren zur Rettung der Artenvielfalt in Baden-Württemberg“ für rechtlich zulässig erklärt. „Die Ziele des Volksbegehrens sind richtig, die Maßnahmen aber völlig überzogen. Diese könnten zum Treiber des Strukturwandels werden“, sagt Joachim Rukwied, Präsident des Landesbauernverbandes (LBV). „Wir Bauernfamilien bekennen uns zum Artenschutz. Das haben wir durch unser großes Engagement bei freiwilligen Maßnahmen im Natur- und Umweltschutz bereits bewiesen.“


Die Landwirte im Land wirtschaften bereits auf knapp 400.000 Hektar Fläche besonders naturverträglich, zusätzlich betreiben die Bauernfamilien fast 200.000 Hektar ökologischen Landbau. „Der vorgelegte Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenschutz – ‚Rettet die Bienen‘ in Baden-Württemberg gefährdet nicht nur diese Erfolgsgeschichte, sondern auch die Existenz unsere Familienbetriebe im Land“, ist sich Rukwied sicher.

Artenschutz mit der Landwirtschaft statt gegen sie
„Ein völliges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten würde für viele Bauernfamilien das Aus bedeuten, beispielsweise für Obstbauern am Bodensee oder Winzer am Kaiserstuhl und Stromberg sowie viele Ackerbaubetriebe. Das gilt für konventionelle Betriebe genauso wie für Ökobetriebe“, sagt Rukwied. „Notwendig sind machbare Lösungen und nicht radikale Vorgaben, die den Bauernfamilien die Zukunftsperspektive rauben.“ Zudem müsse der Ausbau des Ökolandbaus der tatsächlichen Verbrauchernachfrage folgen und dürfe den Markt für die Biobauern nicht kaputt machen. „Artenschutz mit der Landwirtschaft statt gegen sie, muss unser aller Ziel sein“, fordert Rukwied.

Artenschutz gibt es nicht kostenlos
Die Vorschläge des Volksbegehrens werden erhebliche Kosten verursachen. Das Land ist gefordert, für die heimischen Betriebe gangbare Alternativen aufzuzeigen und diese dann auch finanziell zu unterstützen. Allein der Ausbau des ökologischen Landbaus auf 50 Prozent wird das Land ab 2035 schätzungsweise mindestens 140 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich kosten. Darüber hinaus werden Reduktionsziele für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohne finanzielle Unterstützung durch das Land nicht möglich sein. „Um den Pflanzenschutzmitteleinsatz sinnvoll zu reduzieren, brauchen wir machbare Alternativen, die teilweise noch zur Praxisreife geführt werden müssen. Technische Lösungen für das Ausbringen von Pflanzenschutzmittel sind teuer und es ist unabdingbar, dass dazu die digitale Infrastruktur im ländlichen Raum massiv ausgebaut wird. Ohne geeignete Rahmenbedingungen werden wir die notwendigen Innovationen nicht nutzen können“, zeigt Rukwied auf.

Für den Artenschutz sind gesamtgesellschaftliche Lösungen gefragt
Die Landwirte sind bereit, sich für weitere Maßnahmen im Artenschutz zu engagieren“, sagt Rukwied. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen dazu aber auch ihren Teil beitragen. Denn nur mit gesamtgesellschaftlichen Lösungen kommen wir bei diesem Thema voran. Es kann nicht sein, dass beispielsweise Flug- und Individualverkehr ungebremst zunehmen oder die Versiegelung der Landschaft massiv voranschreitet, aber für das Artensterben hauptsächlich unsere bäuerlichen Familienbetriebe verantwortlich gemacht werden.“ Die Gründe für das Artensterben seien vielfältig, dem müsse auch mit gesamtgesellschaftlichen Lösungsansätzen Rechnung getragen werden, ist Rukwied überzeugt.



Autor: LBV

Kreisbauernverband unterstützt das Projekt „Blühende Alb“

Kreisbauernverband unterstützt das Projekt „Blühende Alb“

Der Kreisbauernverband Reutlingen unterstützt das freiwillige gemeinschaftlichen Projekt „Blühende Alb“ durch die kostenlose Bereitstellung von Feldrandschilder für seine Mitglieder. Das Projekt „Blühende Alb“ umfasst mittlerweile rund 100 Landwirte, die in den Regionen Vordere Alb, Münsinger Alb und Zwiefalter Alb verteilt sind. Das Ziel des Projektes ist es die Lebensmittelproduktion mit dem Wohl der Insekten in Einklang zu stellen und durch eine Vernetzung der einzelnen blühenden Streifen die Entfernung für Insekten zu verringern. Dadurch werden neue Nahrungsquellen für Insekten und ein Verständnis für die Landwirtschaft geschaffen. Mit den Feldrandschilder werd den Spaziergängern, Radfahrern und Wanderern wertvolle Informationen über die Blühflächen dargestellt. Teilnehmende Landwirte können die Feldrandschilder ab sofort in der Geschäftsstelle abholen. Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.bluehende-alb.de