Bodennahe Ausbringung flüssiger organi-scher oder organisch-mineralischer Wirt-schaftsdünger

Grundsätzlich dürfen flüssige organische oder organisch-mineralische Wirtschaftsdünger ab 1.2.2020 auf bestelltem Ackerland nur noch streifenförmig auf den Boden ausgebracht werden.
Ausnahmen von dieser Pflicht können beim Kreislandwirtschaftsamt beantragt werden. Möglich sind diese für Flächen mit agrarstruk-turellen Besonderheiten z.B. Flurstücke < 20 ar oder schmaler als 15 m, Streuobstbestände auf Ackerflächen mit mehr als 30 Bäumen je Hektar oder für Kleinbetriebe unter 15 ha LF. Bei unbestelltem Ackerland müssen diese Dünger direkt in den Boden eingebracht (Schlitzen) oder spätestens nach 4 Stunden eingearbeitet werden. Für Grünland und mehr-jähriges Feldfutter gelten die Vorgaben der streifenförmigen Ausbringung ab 1.2.2025. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei uns oder direkt beim Kreislandwirtschaftsamt im In-fodienst unter www. reutlingen.landwirtschaft-bw.de -> Fachinformationen -> Pflanzenbau -> Düngung oder unter der Telefonnummer 07381-93977360.