Die Blauzungenkrankheit ist zurück

Nachdem im Landkreis Rastatt das Blauzungenvirus festgestellt wurde und sich inzwischen auch in andere Land kreise und Bundesländer verbreitet hat, wurde ein Re striktionsgebiet eingerichtet. Neben Baden-Württemberg und der Pfalz liegen auch Teile Hessens und des Saarlands im Restriktionsgebiet.

Des Weiteren bestehen Meldepflichten und Vorgaben beim Verbringen von Tieren innerhalb und Einschränkungen beim Verbringen von Tieren aus dem Restriktionsgebiet. Die Impfung gegen BTV-4 und BTV-8 ist mit inaktivierten
Impfstoffen möglich und wird vom Land B.-W. weiterhin dringend empfohlen.
Alle Infos zur Blauzungenkrankheit sowie aktuelle Tier halter erklärungen, die für die Verbringung der Tiere not wendig sind, finden Sie unter:
www.lbv-bw.de/Blauzungenkrankheit.