Bereits seit zwei Jahren bietet der Kreisbauernverband die Zahlungsanspruchsvermittlung zwischen Mitgliedern an. Unbürokratisch werden Zahlungsansprüche vermittelt und bei Bedarf auch übertragen.
All diejenigen, die bereits den Gemeinsamen Antrag über uns erstellen lassen, können von diesem Angebot profitieren. Aber auch Mitglieder, die den Antrag nicht über uns erstellen lassen, können Zahlungsansprüche über uns beziehen bzw. abgeben. Erfahrungsgemäß läuft der Zahlungsanspruchshandel immer erst während der Antragsphase zwischen 15. März und 15. Mai.
Die Zahlungsansprüche müssen bis zum 15. Mai übertragen sein. Wenn Sie Zahlungsansprüche suchen bzw. abzugeben haben, dürfen Sie sich gerne bei uns melden.