SVLFG bewilligt „vorläufige“ Altersrenten
SVLFG bewilligt „vorläufige“ Altersrenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte (ALG)
Der Vorstand der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau[nbsp](SVLFG) hat sich am 18. Oktober 2018 erneut mit den
Auswirkungen der Beschlüsse[nbsp]des Bundesverfassungsgerichts zur
sogenannten Hofabgabeklausel befasst, die im[nbsp]August 2018
veröffentlicht wurden. Da der Gesetzgeber verschiedene
Möglichkeiten[nbsp]hat, wie er die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts umsetzt, kann die SVLFG[nbsp]Rentenanträge
nicht abschließend bearbeiten. Notwendig ist eine gesetzliche
Neuregelung, die aber noch aussteht.
Vertreter aller Fraktionen
des Deutschen Bundestages erachten mittlerweile die Hofabgabeklausel als
nicht mehr haltbar. Daher hat die SVLFG in Abstimmung mit ihrer
Rechtsaufsicht, dem Bundesversicherungsamt,(BVA), entschieden, zum 1.
September 2018 – bis zu der notwendigen gesetzlichen Neuregelung –
vorläufig Altersrenten und vorzeitige Altersrenten nach dem ALG zu
gewähren. Hierdurch will die SVLFG weitere unbillige Härten für die
Versicherten vermeiden.
Die bislang circa 4.000 Anträge werden
hierfür nach ihrem Eingangsdatum abgearbeitet. Eine vorläufige Zahlung
erhalten alle, die noch keine Rente nach dem ALG beziehen, die
entsprechende Wartezeit sowie das Renteneintrittsalter erfüllen. Die nur
vorläufig zu zahlenden Leistungen werden bei endgültiger
Rentenfeststellung auf die tatsächlich zustehende Rente angerechnet. Wer
keine Vorwegzahlung erhalten und die endgültige Neuregelung des
Gesetzgebers abwarten möchte, sollte dies der SVLFG kurzfristig
mitteilen.
Quelle: SVLFG