Mit der Kreisbeihilfe können bei Einhaltung der Richtlinie bzw. deren Anlage
aufgeführten Bedingungen folgende Dinge gefördert werden:
· Prismenwalze (gemeinschaftlich)
· Mulchgerät (gemeinschaftlich)
· Hackstriegel, Maishacke, Hackmaschine (gemeinschaftlich)
· Grünlandstriegel (gemeinschaftlich)
· Kamerasysteme für Hack- bzw. Striegelgeräte
· GPS gestützte Pflanzenschutz- und Düngetechnik
· ALS-Lenksystem/Parallel-Fahrsystem
· Aufwertung des Parallelfahrsystems zum ALS-Lenksystem
· Dropleg-Düsen
· Geräte zur kontinuierlichen Innenreinigung bei Feldspritzen
· Ansitzstangen für Greifvögel und/oder mechanische Systeme zur Bekämpfung von
Mäusen
Ein Antrag auf Förderung kann bis zum 30.09. beim Kreislandwirtschaftsamt gestellt werden.
Weitere Infos dazu unter:
https://reutlingen.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Fachinformationen/Umweltschonende+
Massnahmen+in+der+Landwirtschaft