LBV-Mitmachaktion „Gewässerrandstreifen: Willkürlichen Vollzug stoppen!“

Unterstützung und Bewerbung der LBV-Mitmachaktion „Gewässerrandstreifen: Willkürlichen Vollzug stoppen!“ ab Aschermittwoch, den 5. März 2014

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) startet am Aschermitt-woch, den 5. März 2014 auf www.meine-bauernfamilie.de die Mitmachaktion „Ge-wässerrandstreifen: Willkürlichen Vollzug stoppen!“.

Wir bitten Sie, die LBV-Aktion zu unterstützen. Jeder kann mitmachen und mit wenigen Klicks auf der Online-Plattform www.meine-bauernfamilie.de eine vorgefertigte E-Mail an Umweltminister Untersteller und Landwirtschaftsminister Bonde sowie die SPD- und Grünen-Mitglieder des Landtags-Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verschicken. Jede E-Mail zählt, um auf die unzumutbare Situation der Landwirte vor Ort hinzuweisen.

Um was geht es:
Hintergrund ist, dass in Baden-Württemberg seit dem 1. Januar 2014 im Abstand von fünf Metern zu Gewässern der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten ist. Diese unsinnige Regelung wird von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich und willkürlich umgesetzt. Viele Betroffene weisen auf Unklarheiten in zahlreichen Fällen hin. Das Umweltministerium ist jedoch nicht in der Lage, die Landwirte darüber zu informieren, welche konkreten Gewässerabschnitte betroffen sind. Die Verunsicherung der Bauern vor Ort und die Sorge vor unberechtigten Sanktionen ist groß.

In dieser Situation gibt es nur eine Möglichkeit: Das Umweltministerium muss die sofortige Aussetzung des Vollzugs dieser Vorschrift anordnen. Unterstützen Sie dieses Anliegen mit Ihrer E-Mail über das Mitmachportal www.meine-bauernfamilie.de.
Mittwoch, den 5. März 2014 fällt der Startschuss der Aktion. Alle Interessierten und Betroffenen können auch über www.lbv-bw.de und www.bwagrar.de teilnehmen.