Pressemitteilung: Erntedank ist Ährensache

Kreisbauernverband ruft Aktionswoche „Erntedank ist Ährensache“ ins Leben.


Der Kreisbauernverband Reutlingen e.V. sucht regionale Lebensmittelerzeuger und Lebensmittelverarbeiter, die bereit sind, an der Aktion „Erntedank ist Ährensache“ mitzuwirken.
Die Corona-Pandemie hat unser tägliches Leben stark verändert.
Auch die Landwirtschaft blieb davon nicht unberührt, sei es durch eingeschränkte Warenströme oder fehlende Erntehelfer.
Dennoch konnte die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln sichergestellt werden.
Die Corona-Krise hat auch gezeigt, wie wichtig die heimische Produktion von Lebensmitteln ist – nicht zuletzt ist die Nachfrage nach regionalen Produkten gestiegen.
Weil das traditionelle Erntedankfest des Kreisbauernverbandes Corona bedingt in diesem Jahr nicht stattfinden kann, möchte der Kreisbauernverband mit seiner Aktionswoche (vom 28.9. bis 04.10.2020) „Erntedank ist Ährensache“ auf die Arbeit der Bauern und aller Verarbeiter hinweisen. Dafür sucht der Bauernverband Mitstreiter.
Dabei bleibt es jedem Einzelnen überlassen, ob er dem Anlass entsprechend z. B. ein neues Produkt kreiert, spezielle Premiumprodukte anbietet oder mit weiteren Ideen am Erntedankfest teilnimmt.
Der Bauernverband möchte, wie jedes Jahr, an Erntedank ein regionales Spendenprojekt unterstützen. Daher werden alle Mitstreiter um eine Spende gebeten. Vorschläge für ein Spenden-Projekt werden gerne entgegengenommen.
„Die Aktionswoche soll medial begleitet werden“, so Thomas Pfeifle, Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes. „Sie soll im Vorfeld in der Presse und in den sozialen Medien beworben werden. Für die Spendenübergabe soll es einen weiteren Pressetermin geben. Selbstverständlich dürfen die Teilnehmer die Aktion auch in den eigenen Kanälen bewerben“, führt Thomas Pfeifle weiter aus.
Neben der medialen Begleitung, können die Teilnehmer vom Kreisbauernverband kostenlos Plakate / Banner / Flyer zur Aktionswoche erhalten, die an den Verkaufsstätten platziert werden können.
Gebhard Aierstock, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes, hofft auf ein großes Interesse und eine rege Teilnahme an der Aktion.
Interessenten bitte melden!


Bäckereien, Metzgereien, Mühlen, Brauereien und Landwirtschaftliche Direktvermarkter aus dem Landkreis Reutlingen können bis 04.09.2020 ihr Interesse an der Mitwirkung an der Aktionswoche bekunden. Eine formlose Mitteilung reicht. Die Interessenten erhalten anschließend weitere Infos. Bitte richten Sie Ihre Mitteilung an folgende Adressen: E-Mail: reutlingen@lbv-bw.de oder telefonisch unter 07381/93890.

Fotowettbewerb Blumenwiesen-Alb

Der Verein Blumenwiesen-Alb e.V. lobt dieses Jahr einen Fotowettbewerb „Blumenwie-sen-Alb“ aus. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2020
Bunt blühende Wiesen auf und am Fuß der Schwäbischen Alb, ihre Pflanzen, ihre Tiere, aber auch ihre Bewirtschafter – Landwirte mit ihren Maschinen und Weidetiere wie Rin-der, Pferde, Schafe und Ziegen – bieten schöne Fotomotive. Der Blütenreichtum erfreut das künstlerische Auge und die Bewirtschaftung erhält die Vielfalt. Der Wettbewerb, dient dazu, Naturvielfalt und -reichtum und die damit verbundene Arbeit und das positive Engagement von Landwirten und anderen Bewirtschaftern hervorzuheben. Die schöns-ten Bilder des Fotowettbewerbs möchte der Verein Blumenwiesen-Alb e.V. in einer Bro-schüre veröffentlichen.
Insgesamt sind Preise im Gesamtwert von 2.000 € ausgelobt. Die Fotos sollen vom Bio-sphärengebiet oder angrenzenden Gebieten der Mittleren Schwäbischen Alb stammen. Es können bis zu drei unbearbeitete Fotos eingesendet werden, Einsendeschluss ist der 15. Juli 2020 (Adresse siehe unten).
Ausgezeichnet werden besonders gute, eindrucksvolle Bilder in verschiedenen Katego-rien, z.B. „artenreiche Wiesen“, „Landwirte bei der Bewirtschaftung“, „Weidetiere in Akti-on“, „Pflanzen- und Tiermotive“. Die Preisverleihung findet im Herbst 2020 statt.
Die Einsendung soll bis 15. Juli 2020 an folgende email-Adresse erfolgen: in-fo@blumenwiesen-alb.de – mail-Anhang max. 15 MB
Weitere Infos unter: www.blumenwiesen-alb.de

Informationskampagne „Wir versorgen unser Land“

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat in Zusammenarbeit mit dem LBV, BLHV, bwgv, Maschinenring und Land schafft Verbin-dung die Informationskampagne „Wir versorgen unser Land!“ ins Leben gerufen.

Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Peter Hauk MdL schreibt dazu folgendes:
„Menschen, Produkte und Geschichten stehen hinter der Vielfalt der baden-württembergischen Lebensmittel und Spezialitäten. Die Regionalkampagne ‘VON DAHEIM‘ soll deutlich und erlebbar machen – hinter jedem Lebensmittel steckt eine Fami-lie, jedes Produkt hat seine Geschichte. Wir möchten, dass die Verbraucher beim Einkauf gezielt zu Produkten aus dem Land greifen, weil sie damit mehr kaufen als einen Apfel oder ein Stück Fleisch. Unsere Regionalkampagne soll in den kommenden Jahren das Bewusstsein der Menschen als Konsumenten stärken und ihnen verdeutlichen, dass hinter jedem Produkt Arbeit und Herzblut steckt. Auf sympathische Weise wollen wir die Aufmerksamkeit der Menschen bei ihrem nächsten Einkauf stärker auf regionale Produkte lenken.

Wir würden uns freuen, wenn viele unserer Mitglieder sich an dieser Aktion beteiligen würden und die für Sie an unserer Geschäftsstelle in Münsingen bereitgestellte Plakate (Größe A3 und A2), wie auch die Banner (2,5 x 1,0 m) abholen und großflächig verteilen, bzw. aufhängen würden.
Wer gerne mehr über die Kampagne und die Plakate/Banner wissen möchte, kann sich gerne über die Homepage https://von-daheim.de/ informieren.

Neue Düngeverordnung

Die Düngeverordnung ist am 01.05.2020 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt hat der Betriebsinhaber spätestens 2 Tage nach jeder Düngungsmaßnahme die Bezeichnung und die Größe des Schlages bzw. der Bewirtschaftungseinheit, die Art und Menge des aufgebrachten Stoffes, die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamt-stickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff, aufzuzeichnen.

Eine entsprechende Vorlage zur Dokumentation finden Sie unter:
https://reutlingen.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-new/get/documents/MLR.LEL/PB5Documents/lrart/Pflanzenbau/D%C3%BCngung/Merkblatt%20%20Aufzeichnung%20%20D%C3%BCngung%2020%2005%2020.pdf

DBV mit neuer Homepage

Vor wenigen Wochen wurde die neu gestaltete Homepage des Deutschen Bauernverbands www.bauernverband.de, freigeschaltet.
Ziel der neuen Onlinepräsenz ist, agrarpoliti-sche Debatten aktuell mit Hintergründen, Posi-tionen und Statements des Berufsstands zu unterfüttern. Aktuelle Themen, wie zum Beispiel „Pflanzenschutz“, „Wolf“ etc. werden durch einzelne Themendossiers dargestellt. Die Ak-tualität wird ergänzt durch Social-Media-Inhalte, die auf der Homepage integriert werden.

ZA Börse

Bereits seit mehreren Jahren bietet der Kreis-bauernverband die Zahlungsanspruchsvermitt-lung zwischen Mitgliedern an. Unbürokratisch werden Zahlungsansprüche vermittelt und bei Bedarf auch übertragen.
All diejenigen, die bereits den Gemeinsamen Antrag über uns erstellen lassen, können von diesem Angebot profitieren. Aber auch Mit-glieder, die den Antrag nicht über uns erstellen lassen, können Zahlungsansprüche über uns beziehen bzw. abgeben. Erfahrungsgemäß läuft der Zahlungsanspruchshandel immer erst während der Antragsphase zwischen 15. März und 15. Mai. Die Zahlungsansprüche müssen bis zum 15. Mai übertragen sein. Wenn Sie Zahlungsansprüche suchen bzw. abzugeben haben, dürfen Sie sich gerne bei uns melden.

Stoffstrombilanzierung

Nach der Stoffstrombilanzverordnung vom 14.12.2017 sind einige Betriebe verpflichtet, für das Jahr 2019 eine Stoffstrombilanz zu erstel-len. Davon sind im wesentlichen Betriebe be-troffen, die eine eigene Viehhaltung mit einem N-Anfall von über 750 kg N pro Jahr (das ent-spricht ungefähr 10 GV) und gleichzeitig mehr als 750 kg Gesamt-N (das entspricht ca. 150 m³) aus Wirtschaftsdünger (Gülle, Gärreste etc.) von anderen Betrieben aufnehmen.

Die Bilanz muss jährlich bis spätestens 30.06. erstellt werden. D.h. für das Jahr 2019 muss die Bilanz bis zum 30.06.2020 vorliegen.

Gerne erstellen wir für Sie Ihre Stoffstrombilanz – in diesem Fall bitten wir Sie um rechtzeitige Kontaktaufnahme.

Bodennahe Ausbringung flüssiger organi-scher oder organisch-mineralischer Wirt-schaftsdünger

Grundsätzlich dürfen flüssige organische oder organisch-mineralische Wirtschaftsdünger ab 1.2.2020 auf bestelltem Ackerland nur noch streifenförmig auf den Boden ausgebracht werden.
Ausnahmen von dieser Pflicht können beim Kreislandwirtschaftsamt beantragt werden. Möglich sind diese für Flächen mit agrarstruk-turellen Besonderheiten z.B. Flurstücke < 20 ar oder schmaler als 15 m, Streuobstbestände auf Ackerflächen mit mehr als 30 Bäumen je Hektar oder für Kleinbetriebe unter 15 ha LF. Bei unbestelltem Ackerland müssen diese Dünger direkt in den Boden eingebracht (Schlitzen) oder spätestens nach 4 Stunden eingearbeitet werden. Für Grünland und mehr-jähriges Feldfutter gelten die Vorgaben der streifenförmigen Ausbringung ab 1.2.2025. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei uns oder direkt beim Kreislandwirtschaftsamt im In-fodienst unter www. reutlingen.landwirtschaft-bw.de -> Fachinformationen -> Pflanzenbau -> Düngung oder unter der Telefonnummer 07381-93977360.

Volksantrag „Gemeinsam die Umwelt schützen“

Volksantrag – jeder muss sich beteiligen, dann haben wir eine Chance!


Es ist sehr wahrscheinlich, dass es gesetzliche Änderungen zum „Artenschutz“ geben wird. Das Landawirtschafts- und Umweltmninisterium haben dazu bereits ein Eckpunktepapier ausgearbeitet. Aktuell wird dazu mit zahlreichen Verbänden und Interessensgruppen an „runden Tischen“ gesprochen. Bevor es schließlich zu einem Gesetzestext kommt.

Nach unser Auffassung gibt es nur eine realistische Chance, dass unsere landwirtschaftlichen Interessen in einem möglichen Gesetz entsprechend berücksichtigt werden – der Landtag muss unsere Position in einem möglichen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen.
Um zu erreichen, dass der Landtag über unsere Position diskutiert und selbst initiativ wird, haben die Landesbauernverbände daher einen sogenannten Volksantrag „Gemeinsam die Umwelt schützen“ auf den Weg gebracht, in dem wir unsere Stimme erheben.

Damit bleiben wir bei unserer Grundrichtung:
Wir Landwirte stehen für kooperativen Naturschutz, was wir in der Vergangenheit im Kreis auch umgesetzt haben. Wir sind aber gegen ein Volksbegehren, das bäuerliche Familienexistenzen bedroht, Kulturlandschaften zerstört und die Verfügbarkeit regionaler Produkte einschränkt. Wir möchten gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen entwickeln, die den Umweltbelangen, aber auch den landwirtschaftlichen Erfordernissen gerecht werden. Wir verschließen uns nicht, wehren uns aber gegen unabgestimmte Verordnungen und unüberlegte Verbote. Und wir fordern ein, dass man uns am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.
Deshalb unterstützen wir den Volksantrag.
Dem Volksantrag liegt folgende Bewertung von Kommunikationsexperten zugrunde: Das Volksbegehren von proBiene ist spalterisch. Es versucht, das Insektensterben gegen Landwirte und Winzer auszuspielen und die große Herausforderung des Artenschutzes auf dem Rücken weniger Akteure zu lösen. Es interessiert sich nicht für ganzheitliche Lösungen.
Dagegen betonen wir mit dem Volksantrag das „Gemeinsame“. Der Volksantrag fordert eine Kraftanstrengung über verschiedene Bevölkerungsgruppen hinweg. Wir betonen, dass der Artenschutz nur mit der Landwirtschaft gelingen kann und nicht gegen sie. Der Volksantrag zeigt Maßnahmen auf, mit denen auch die Landwirtschaft einen Beitrag zum Artenschutz leisten kann.
Seit dem 17. Oktober können Unterstützungsunterschriften für unseren Volksantrag abgegeben werden. Wir benötigen in den nächsten Monaten insgesamt mindestens 40.000 Unterschriften- je mehr umso besser. Unser Ziel ist es, schnellstmöglich auf die geforderte Anzahl und möglichst weit darüber hinaus zu kommen, damit wir möglichst zeitgleich mit dem Ablauf des Volksbegehrens die Landtagsbeteiligung einfordern können.
Wir bitten deshalb Sie, liebe Mitglieder, diesen Volksantrag mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.

Warum wir pro Biene, aber gegen das Volksbegehren sind!

Der Landesbauernverband hat eine Verbraucher-Broschüre zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ entwickelt. Unter dem Titel „Warum wir pro Biene, aber contra Volksbegehren sind“ erfährt der Leser Forderungen und Inhalte des Volksbegehrens, Fakten dazu und die Folgen für die baden-württembergische Landwirtschaft.

Sie können die Broschüre herunterladen und ausdrucken. Die Broschüre gibt es auch in gedruckter Form bei uns in der Geschäftsstelle.