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Das EU-Pilotverfahren aufgrund der nicht umgesetzten Weideverpflichtung für alle Öko-Pflanzenfresser gegen Deutschland wurde seitens der Europäischen Kommission abgeschlossen.
Das EU-Pilotverfahren aufgrund der nicht umgesetzten Weideverpflichtung für alle Öko-Pflanzenfresser gegen Deutschland wurde seitens der Europäischen Kommission abgeschlossen. Diese Information liegt aus dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vor.
Das bedeutet jedoch, dass die Weidepflicht für Ökobetriebe ab 2025 umgesetzt werden muss. Das Weidepapier, das so auch im Rahmen des Verfahrens an die Europäische Kommission gegangen ist, finden Sie unten zum kostenlosen Download.
Die LÖK hat zusätzlich eine FAQ-Liste der typischen Fragen zur Umsetzung der Weidepflicht für Öko-Wiederkäuer bereit gestellt.Sofern auf dem Betrieb entsprechend der dargestellten Auslegung der Kommission die Weideverpflichtung bei allen Tiergruppen nicht vollumfänglich umgesetzt werden kann oder nicht umsetzen werden will, besteht aufgrund der wesentlichen Anpassung der Förderbedingungen einmalig im Jahr 2025 die Möglichkeit, aus der FAKT II-Maßnahme D 2 „Ökolandbau“ auszusteigen, ohne die bereits erhaltenen Fördermittel der vergangenen Jahre zurückzuzahlen. Dies muss schriftlich bis zum 15. Mai 2025 gegenüber der zuständigen Landwirtschaftsbehörde erklärt werden. Weiterhin muss dies der Öko-Kontrollstelle vor dem Kontrolltermin mitgeteilt werden.
Online-Infoveranstaltung am 23. Januar 2025
Am 23. Januar 2025 um 19:30 Uhr gab es eine gemeinsame Online-Infoveranstaltung vom BLHV, LBV und der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (AÖL). Martin Ries (Referatsleiter Ökologischer Landbau, MLR), Martin Weiss (Beratung, Bioland) und Dr. Georg Eckert (Kontrollstellenleitung, ABCert) informierten über die Umsetzung ab 2025.
Die Vortragsveranstaltung können Sie hier nun kostenlos nachträglich ansehen: